10. Sächsische Landesgartenschau 2026 in Aue-Bad Schlema | Erneuerung der Kneippanlage | Los 03 – Kneippbecken (Tret- und Armbecken), Stahlbau, Wassertechnik
Große Kreisstadt Aue-Bad SchlemaFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 608 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- Aue-Bad Schlema · Sachsen
- Veröffentlicht
- Branche
- Bau
- CPV
- 45000000 Bauarbeiten43000000 Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen · 44000000 Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) · 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema; Bereich/Abteilung: - Stadtverwaltung -; Straße, Hausnummer: Goethestraße 5; Postleitzahl: 08280; Ort: Aue-Bad Schlema; Land: DE; Telefon: +49 3771-281-174; Fax: +49 3771-281-234; E-Mail: bauverwaltung@aue.de b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. d) Art des Auftrages: Einheitspreisvertrag e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema, Ortsteil Bad Schlema; Straße, Hausnummer: Prof.-Rajewsky-Straße 4; Postleitzahl: 08280; Ort: Aue-Bad Schlema; Land: DE f) Art und Umfang der Leistung: - Erdarbeiten: Boden lösen für Baugruben und Gräben, Boden laden und transportieren zum Einbauort (60 m³), Einbau von Sand (1,5 m³); Schutzvlies (11 m²) - Leitungsverlegung: Verlegung Trinkwasser-/ Abwasserleitungen (50 m) - Betonarbeiten: Fundamente, Schließen von Öffnungen (2m³), Aussparungen und Kernbohrungen in Beton herstellen (2 St.) - Installationsarbeiten: Installation Wasser- und Elektrotechnik, Schalt- und Steuereinrichtung - Metallbau: Herstellung Tretbecken mit integrierter Stufe, Treppenanlage und Geländer aus Edelstahl und Einbau in bestehendes Betonbecken (1St.), Herstellung Armbecken aus Edelstahl mit Zu- und Überlauf, für Rollstuhlfahrer unterfahrbar (1 St.) - Einweisung in die Anlagentechnik durch Fachpersonal Gesamtfläche zu bearbeiten: 50 m² g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Ausführungsfristen: Beginn: 31.03.2025, Ende: 27.11.2025 j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen. . k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. . l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3087448/zustellweg-auswaehlen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) entfällt o) Frist für den Eingang der Angebote: 04.02.2025, 12:00 Uhr; Bindefrist: 21.03.2025 p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben. q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt. s) Eröffnungstermin: Datum: 04.02.2025, 13:30 Uhr; Ort: Stadtverwaltung Aue- Bad Schlema (Rathaus Aue), Goethestr. 5, 08280 Aue-Bad Schlema, Zimmer 210; Personen, die anwesend sein dürfen: Ein bieteröffentlicher Öffnungstermin findet nicht statt (vgl. § 14 Absatz 1 Satz 1 VOB/A und § 14a Absatz 1 Satz 1 VOB/A), da zum Öffnungstermin ausschließlich elektronische Angebote zugelassen sind (vgl. Buchst. c dieser Auftragsbekanntmachung). t) Sicherheiten: Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Summe der Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme), sofern die Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Für eine etwaige Bauleistungsversicherung wird vorbehalten, vom Auftragnehmer einen anteiligen Prämienbetrag von 0,4 v.H. der Brutto- Abrechnungssumme des versicherten Leistungsumfanges einschließlich etwaiger Nachträge zzgl. der Versicherungssteuer bei der Schlussrechnung von der Vergütung einzubehalten. u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gem. Vergabeunterlagen v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: I) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste einer zugelassenen Präqualifikationsstelle (Präqualifikationsverzeichnis), ergänzt durch geforderte, auftragsspezifische Einzelnachweise, die präqualifizierte Bieter bereits mit dem Angebot vorzulegen haben, falls die Einzelnachweise zwar im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind, jedoch nicht den in dieser Ausschreibung gestellten formellen oder inhaltlichen Anforderungen entsprechen (vgl. auch Ziffern II, III dieser Auftragsbekanntmachung sowie Formblatt 216A, Ziffern 1.5 und 2.2). II) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das vollständig ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124A) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ und dem Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Formblatt 216A) aufgeführten, nachfolgend benannten Erklärungen/Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen: (1) mind. 3 Referenznachweise über die Ausführung vergleichbarer Leistungen welche im derzeit laufenden Kalenderjahr oder in den letzten 7 Kalenderjahren (bezogen auf den Zeitpunkt der abnahmereifen Fertigstellung und den Zeitpunkt der Vorlage beim Auftraggeber) abnahmereif fertiggestellt wurden. Aus den Referenznachweisen muss hervorgehen, dass mit den als Referenz angegebenen Bauvorhaben mindestens folgende, spezielle Leistungsinhalte durch den Bieter/einem zum Einsatz vorgesehenen Nachunternehmer erbracht und abnahmereif fertiggestellt wurden: Herstellung von Brunnen-/Wasserbecken aus Edelstahl sowie zugehörige Installation von Wasser- und Elektrotechnik Die Referenznachweise müssen mindestens die nach Formblatt 124A geforderten Angaben enthalten: (1.1) Ansprechpartner (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse); (1.2) (nur bei Hochbaumaßnahmen): Art der ausgeführten Leistung (Einzel- /Komplettleistung); (1.3) Auftragssumme; (1.4) Ausführungszeitraum; (1.5) stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges bzw. (nur bei Komplettleistungen): Kurzbeschreibung der Baumaßnahme; (1.6) Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer bzw. (nur bei Komplettleistungen): Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; (1.7) Art der Baumaßnahme (bei Hochbaumaßnahmen: Neubau, Umbau, Denkmal; bei Straßen- /Brückenbaumaßnahmen: Neubau, Aus-und Umbau, Erhaltung); (1.8) (nur bei Bauleistungen des Straßen-/Brückenbaus): Kategorie der Baumaßnahme (Straßenbau, Konstruktiver Ingenieurbau, Sonstiges); (1.9) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGEPartner, Nachunternehmer); (1.10) Bestätigung des Auftraggebers (Referenzgebers) über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung) Die Referenznachweise sind unter Nutzung des Formblatts EFB 444 VHB (Hochbaumaßnahmen) oder des Formblatts 3103 HVA B-StB (Bauleistungen des Straßen- und Brückenbaus) zu erbringen.; (2) Übersicht über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (unter Nutzung des Formblatts 127A); (3) Gewerbeanmeldung; (4) Handelsregisterauszug (soweit eine Verpflichtung zur Eintragung in das Handelsregister besteht); (5) Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; (6) rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplans vorliegt); (7) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit eine Beitragspflicht besteht); (8) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt); (9) Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG; (10) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124A (Eigenerklärung zur Eignung) und das Formblatt 127A (Übersicht Arbeitskräfte) werden den Vergabeunterlagen beigefügt und können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.evergabe.de/unterlagen/3087448 Der Vordruck der Referenzbescheinigung (gemäß Formblatt 3103 HVA BStB und EFB 444 VHB) wird den Vergabeunterlagen beigefügt und kann unter folgendem Link abgerufen werden: hhttps://www.evergabe.de/unterlagen/3087448 III) Präqualifizierte und nicht präqualifizierte Bieter haben folgende/n Einzelnachweis/e mit ihrem Angebot vorzulegen: (1) Schweißzertifikat nach DIN EN 1090-1:2012-02 in Verbindung mit DIN EN 1090-2 für die Ausführungsklasse EXC 2 (oder höher) und die Grundwerkstoffe 1.4301 (V2A) und 1.4404 (V4A). (2) Nachweis vorhandener Qualifikation der eingesetzten Arbeitskraft Arbeitskräfte für die Herstellung von Schweißverbindungen an PE-Rohren und Erfüllung der Anforderungen, die sich aus dem vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. herausgegebenen DVGW-Regelwerk (DVGW-Arbeitsblatt) GW 330 2000-11, inhaltlich überprüft und bestätigt im September 2021 (Schweißen von Rohren und Rohrleitungsteilen aus Polyethylen (PE 80, PE 100 und PE-Xa) für Gas- und Wasserleitungen) oder einem gleichwertigen technischen Regelwerk ergeben. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter nachweist, dass die Arbeitskraft / die Arbeitskräfte, die bei der Ausführung der Leistung in Pos. mit OZ 02.2.1.22 bis 02.2.1.28 zum Einsatz kommt/ kommen, die sich aus dem DVGW-Arbeitsblatt GW 330 2000-11 ergebenden Anforderungen erfüllt / erfüllen und über Fertigkeiten und Kenntnisse in der Herstellung von Schweißverbindungen an PE-Rohren verfügt / verfügen. Hierzu ist (a) ein Nachweis / Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an einer im Rahmen der Grundausbildung abzulegenden Prüfung (Prüfbescheinigung/en) oder (b) ein Nachweis / Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an einer Verlängerungsprüfung gemäß DVGW GW 330 (Prüfbescheinigung/en) vorzulegen. Die Nachweise können mit dem digitalen Prüfausweissystem (PAS) von DVGW und rbv sowie den mithilfe dieses System generierten Nachweisen erbracht werden. Aus den vorgelegten Unterlagen muss sich insbesondere ergeben, dass die Arbeitskraft / die Arbeitskräfte, die bei der Ausführung der Leistung in Pos. mit OZ 02.2.1.22 bis 02.2.1.28 zum Einsatz kommt/ kommen über Fertigkeiten und Kenntnisse in der Herstellung von Schweißverbindungen an PE-Rohren − des Werkstoffes PE 100 − und das Heizwendelschweißverfahren (HM) verfügt / verfügen. Das o.g. technische Regelwerk (DVGW-Arbeitsblatt GW 330 2000-11) kann kostenpflichtig als digitales Dokument (im PDF-Format) oder als gedruckte Ausgabe bezogen werden über den wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH Josef-Wirmer-Straße 3 53123 Bonn Telefon +49 228 9191-40 · Telefax: +49 228 9191-499 · E-Mail: info@wvgw.de oder über den Internetvertrieb des Verlags unter https://shop.wvgw.de/ mit der Stichwort-Suche (im Feld „Suchbegriff eingeben…“): „GW 330 Arbeitsblatt“ bzw. unter dem Direktlink (pdf-Dokument): https://shop.wvgw.de/GW-330-Arbeitsblatt-11-2000-PDF-Datei/505598 bzw. unter dem Direktlink (gedruckte Ausgabe): https://shop.wvgw.de/GW-330-Arbeitsblatt-11-2000/305598 Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter mit seinem Angebot nachweist, dass die Arbeitskraft/Arbeitskräfte, die bei der Ausführung der Leistungen in Pos. mit OZ 02.2.1.22 bis 02.2.1.28 zum Einsatz kommt/ kommen, Lehrgänge absolviert hat / haben, in denen folgende Inhalte vermittelt wurden und die Arbeitskraft/Arbeitskräfte über diesbezügliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt / verfügen: (1) Werkstoff PE* (z.B. unterschiedliche Arten und Typen, Zustands- und Verarbeitungsbereiche, mechanische und chemische Eigenschaften) (2) Rohre und Rohrleitungsteile aus PE* (z.B. Rohrdimensionierung, Rohrreihen, Klassifizierung von Kunststoffrohren nach SDR-Werten, Kennzeichnung, Lieferformen, Rohrleitungsteile, Verbindungsarten) (3) Grundlagen des Schweißens von PE* (Werkstoffeignung*, Einflussgrößen*, Schweißverfahren*, Schweißvorgang*, Schweißrestspannungen*, Qualitätskontrolle*, Verarbeitungshinweise der Rohr- und Fittinghersteller*) (4) Praktische Ausbildung im Heizwendelschweißen* (Schweißnahtvorbereitung*, Handhabung der Geräte*, Ermittlung der Schweißparameter und Berücksichtigung der Umgebungseinflüsse*, Schweißprozess*, Protokollierung*, Anbohren*) (5) Grundlagen der Verlegtechnik* (Anwendung im Trinkwasser-/Gasbereich*; Verlege-Richtlinien*, Transport- und Lagerungshinweise*, lösbare Rohrverbindungen*, Anbohrarmaturen*, Sicherheitsregeln*, Dichtheitsprüfung*) Mit * gekennzeichnet sind die Inhalte, die im Rahmen des Lehrgangs vermittelte Mindestlehrinhalte darstellen müssen. Der Bieter hat mit seinem Angebot nachzuweisen, dass die unter Nummer 1 bis 5 vorstehenden Mindestinhalte in Lehrgängen vermittelt wurden, an denen die zum Einsatz kommende/n Arbeitskraft/Arbeitskräfte teilgenommen hat/haben. Hierzu ist eine Erklärung des Bildungsträgers vorzulegen, mit der bestätigt wird, dass die vorstehenden Mindestinhalte Gegenstand des Lehrgangs/Lehrinhalte bildeten. Anstelle der Erklärung des Bildungsträgers können auch andere geeignete Unterlagen vorgelegt werden, aus denen hervorgeht, dass die vorstehenden Mindestinhalte Gegenstand des Lehrgangs/Lehrinhalte bildeten. Weiterhin ist / sind für die zum Einsatz kommenden Arbeitskraft/Arbeitskräfte (a) ein gültiger Qualifikationsnachweis/ gültige Qualifikationsnachweise über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang, in dem die unter Nrn. 1 bis 5 vorgenannten Mindestinhalte vermittelt wurden, sowie (b) ein Nachweis / Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an im Rahmen des Lehrgangs abzulegenden Prüfungen (Prüfbescheinigung/en) vorzulegen. Aus den vorgelegten Unterlagen muss sich insbesondere ergeben, dass die Arbeitskraft / die Arbeitskräfte, die bei der Ausführung der Leistung in Pos. mit OZ 02.2.1.22 bis 02.2.1.28 zum Einsatz kommt/ kommen über Fertigkeiten und Kenntnisse in der Herstellung von Schweißverbindungen an PE-Rohren − des Werkstoffes PE 100 − und das Heizwendelschweißverfahren (HM) verfügt / verfügen. IV) Zum Nachweis der Erfüllung folgender Ausführungsbedingungen legen präqualifizierte und nicht präqualifizierte Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, auf gesondertes Verlangen folgende Unterlagen vor: Installateurausweis (Kopie oder Original) oder Bestätigung des Wasserversorgungsunternehmens, dass das Bieterunternehmen im dort geführten Installateurverzeichnis, eingetragen ist (Kopie oder Original) als Nachweis der Eintragung in das Installateurverzeichnis Trinkwasser (§ 12 Absatz 2 Satz 2 AVBWasserV – Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 750, 1067), die zuletzt durch Artikel 8 der Verordnung vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist) und des Bestehens eines Installateurvertrags zwischen Bieterunternehmen und Wasserversorgungsunternehmen. Der Nachweis der Eintragung in das Installateurverzeichnis und das Bestehen eines Installateurvertrags ist Bedingung für die Ausführung der in der ausgereichten Leistungsbeschreibung enthaltenen Teilleistungen der Positionen mit Ordnungszahl 02.2.1.22 bis 02.2.1.30. Die Eintragung des Unternehmens des Bieters / eines zum Einsatz vorgesehenen Nachunternehmers im Installateurverzeichnis Trinkwasser muss während des gesamten Ausführungszeitraums der hier zu vergebenden Leistung gültig sein und ein wirksamer Installateurvertrag muss während des gesamten Ausführungszeitraums zwischen dem Unternehmen des Bieters / des Nachunternehmers und dem Wasserversorgungsunternehmen bestehen. Soweit die Eintragung im Installateurverzeichnis Trinkwasser und der Installateurvertrag nicht den gesamten Ausführungszeitraum abdecken, hat der Bieter / Nachunternehmer eine Erklärung vorzulegen, mit der er sich verpflichtet, die für die Eintragung in das Installateurverzeichnis (Trinkwasser) und den Abschluss eines Installateurvertrags zu erfüllenden Anforderungen auch künftig nach Ablauf des bisherigen Installateurvertrags zu erfüllen, um zu gewährleisten, dass der bislang bestehende Installateurvertrag fortgesetzt und während des gesamten Ausführungszeitraums der zu vergebenden Leistung das Unternehmen in das Installateurverzeichnis (Trinkwasser) eingetragen sein wird (Formblatt 237A). Die zu erfüllenden Anforderungen ergeben sich insbesondere aus den Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas‐ und Wasserinstallationen vom 3. Februar 1958 in der Fassung vom 01. November 2021, welche auf der Internetpräsenz des Bundesverband der Energie‐ und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) unter https://www.bdew.de/media/documents/Installateurrichtlinien_2021.pdf abrufbar sind. V) Beim Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen der Nachweis deren Eignung und der Erfüllung von Ausführungsbedingungen zu führen. Die Mittel der Nachweisführung für Nachunternehmen entsprechen denen für Unternehmen. x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Landesdirektion Sachsen ; Bereich/Abteilung: Referat 39 - Vergaberecht, Preisrecht, Grenzüberschreitende Zusammenarbeit; Straße, Hausnummer: Altchemnitzer Straße 41; Postleitzahl: 09120; Ort: Chemnitz; Land: DE Landschaftsbau/ Außenanlagen,Brunnen in Außenanlagen
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