Tender Republic Ausschreibungen

12 Fahrradboxen/ Fahrradgaragen mit Ladeinfrastruktur

Stadt Schwelm, SchwelmFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 679 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Ort der Leistung
Schwelm Bahnhofsvorplatz
Veröffentlicht
Branche
Bekleidung
CPV
18444112 Fahrradhelme

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

12 Fahrradboxen/ Fahrradgaragen mit Ladeinfrastruktur I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) Der Auftragnehmer weist mind. 3 Referenzen mit je 10 Fahrradboxen und Bedienterminal im öffentlichen Bereich, mit Anschluss an ein digitales Buchungs- und Hintergrundsystem nach. Die Referenzprojekte wurden in den letzten 2 Jahren durchgeführt und abgeschlossen. b) Vorlage der ADFC Prüfnummer (Fahrradbox nach ADFC-Richtlinie TR6102 geprüft). c) Zertifikat einer bestandenen DIN 79008-1 Prüfung der Fahrradbox, durch ein unabhängiges Akkreditierungsinstitut. d) Gültige Eignungsnachweise für die Durchführung der Schweißarbeiten nach DIN EN 1090 müssen bei der Angebotsabgabe beigelegt werden 3. rechtliche Eignung Keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Ausführungszeitraum : voraussichtlich: 01.12.2024 - 31.01.2025 (voraussichtlich) !!! Für die Angebotsabgabe beachten Sie bitte die beiliegende Checkliste, damit Sie keine Unterlagen und Nachweise vergessen!!! Fahrradboxen Fahrradgaragen Fahrradstellplätze

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