31/25 Rahmenvertrag für die Bewässerung der Stadtbäume der Stadt Trier für 12 Monate (2026)
Stadt Trier, TrierFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 342 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- Trier · Rheinland-Pfalz
- Veröffentlicht
- CPV
- 75200000 Kommunale Dienstleistungen
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
In der Stadt Trier sind während der Vegetationszeit 2026 ( vsl . Anfang April bis Ende September ) ca . 200 Bäume mit Bewässerungssäcken auszustatten und ca. 1200 Bäume differenziert zu bewässern. Die zu bewässernden Bäume bzw. Standorte sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt in öffentlichen Grünanalagen, Friedhöfen, ö ffentlichen Anlagen und im öffentlichen Straßenraum . Die Bewässerung der Bäume erfolgt zum Teil über Bewässerungssäcke. Der Auftrag für die Bewässerungsmaßnahmen wird für ein Jahr erteilt. D er Vertrag endet spätestens zum 3 1.12.2026 . Ziel der Bewässerungsmaßnahmen ist es die Klimatische- Resilienz zu fördern, die Vitalität zu erhalten sowie die Lebensdauer der Bäume zu erhöhen. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt in der Regel nach Angaben des AG und nach der beschriebenen Verfahrensweise. Die in den Einzelpositionen aufgeführten Mengen einzelner Bewässerungsgänge sind Massenansätze über den 1 - Jährigen Beauftragungszeitraum aus Erfahrungswerten der Vorjahre . Es ist zu beachten, dass unterschiedliche Erfordernisse bzw. Klimatische- Einwirkungen im Vergleich zu den Vorjahren zu einer Verschiebung der Mengen- und Stundensätze führen können. Eine genaue Angabe der Mengen oder Stunden ist daher im Vorfeld nicht möglich . Der Wegfall einzelner Positionen des LV´s bzw. Mehr - oder Mindermengen berechtigen nicht zur Änderung der Einheitspreise und berechtigen zu keinerlei Schadensersatzansprüche. Die im LV angegebenen Leistungen sind in Prioritäten gegliedert deren Abarbeitung der AG bestimmt. Bedeutet, dass die angegebenen Leistungen nicht in einem , sondern in Abschnitten an den AN übergeben werden. Die Reihenfolge der Aufträge wird nach den festgelegten Prioritäten abgearbeitet , deren Ausführungszeitpunkt der AG festlegt . Ein Anspruch auf regelmäßige, über das Jahr verteilte Aufträge und eine gebietsweise Abarbeitung besteht nicht. Ausführungszeitraum Der Auftrag wird für eine Vegeationsperiode erteilt. Die Bewässerungsarbeiten werden je nach Erfordernissen abgerufen. Die Beauftragung hat schriftlich zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Auftragserteilung über das laufende Jahr hinaus. Gleiches gilt für Schadensersatzansprüche. Der AN verpflichtet sich im gesamten Beauftragungszeitraum die notwendigen Personal - und Maschinenkapazitäten jederzeit bereitzuhalten und die abgerufenen Teilleistungen fristgerecht zu beginnen und auszuführen. Das Auftragsvolumen der jährlich zu vergebenden Leistungen kann sowohl nach Stückzahl als auch nach der Intensität der Bewässerung verändert werden. Die Vergabehöhe richtet sich nach den jeweils vorhandenen Haushaltsmitteln. Leistungszugänge und Leistungsabgänge sind auch während der Vegetationsperiode vom AN hinzunehmen ohne Ansprüche des AN gegenüber dem AG auf Entschädigung oder Änderung der Einheitspreise . Die Bauleitung behält sich das Recht vor , Ausführungstermine innerhalb der einzelnen Positionen zu verschieben , bzw . zum Teil oder ganz auszusetzen. Führt der AN seine Arbeiten nicht vertragsgemäß aus oder hält er die geforderten Termine aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht ein , so wird dem AN bei der Abschlagsrechnung der prozentuale Anteil der jeweiligen Position je Arbeitsgang von der Rechnungssumme abgezogen . Gerät der AN bei der Ausführung von Leistungen, auch Teilleistungen, mehr als 10 Arbeitstage in Verzug, aus Gründen, die nur der AN zu vertreten hat , oder führt die Qualität seiner Bewässerungsmaßnahmen zu wiederholten Beanstandungen, kann der AG den Vertrag gemäß VOL/ B fristlos kündigen und die Arbeiten von einem anderen Unternehmer ausführen lassen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des AN. Bereitsstellung von Hardware und Software Dem AN wird über den gesamten Ausführungszeitraum eine Hardware in Form eines Tablets inkl . einer Software in Form eines Baumkatasters zur Verfügung gestellt. Diese Bereitstellung dient dem AN als Übersichtsplan und zum auffinden der Bäume. 31/25 Rahmenvertrag für die Bewässerung der Stadtbäume der Stadt Trier für 12 Monate (2026)