3625S62237 - Ergänzung der Planungen des Bundes im Rahmen des Besonderen Notfallplanes für kontaminierte Gebiete um Maßnahmen der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV)
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), SalzgitterFrist abgelaufen
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Beschreibung
Ergänzung der Planungen des Bundes im Rahmen des Besonderen Notfallplanes für kontaminierte Gebiete um Maßnahmen der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) Nukleare Notfälle haben neben den direkten gesundheitlichen Folgen der Strahlenexposition immer auch Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die psychische Gesundheit Betroffener zur Folge. Im Jahr 2020 veröffentlichte die WHO das "Framework for mental health and psychosocial support in radiological and nuclear emergencies". Damit gibt es erstmals einen konkreten Rahmen, der die relevanten Aspekte in den verschiedenen Phasen der Notfallschutzplanung und des Notallmanagements adressiert, um psychosoziale Auswirkungen zu vermeiden oder zu verringern. Für Deutschland gibt es zwar bereits gute Ansätze der Psychosozialen Notfallversorgung, die sich an unmittelbar von einer Notfalllage Betroffene richtet. Konkrete Maßnahmen, um mittel- und langfristige Folgen für die psychische Gesundheit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu adressieren, gibt es allerdings speziell im radiologischen Notfallschutz noch nicht. Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) sieht abgestimmte Notfallpläne zwischen Bund und Ländern vor, um Abläufe im radiologischen Notfall klar zu regeln. Neben dem allgemeinen Notfallplan des Bundes sieht das Gesetz die Erstellung besonderer Notfallpläne vor, wie beispielsweise den besonderen Notfallplan für kontaminierte Gebiete und Gewässer (§99 Absatz 2 Satz 8 StrlSchG). Dieser beschreibt Konzepte und Strategien zur Bewältigung der Nachunfallphase. Aufgabe dieses FVs ist es, auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse eine fachliche Grundlage zu erarbeiten, die es BMUV und BfS ermöglicht, Aspekte und Kriterien psychischer Gesundheit und psychosozialer Versorgung in den besonderen Notfallplan für kontaminierte Gebiete und Gewässer sowie untergeordnete Planungsdokumente zu integrieren. Die bestehenden Konzepte der Psychosozialen Notfallversorgung, die im allgemeinen Katastrophenschutz inzwischen etabliert sind, sind einzubeziehen.