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8/7180/S0660 - Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Verwertung/ Entsorgung überwiegend ungefährlicher Abfälle aus Bundeswehr-Liegenschaften

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Doberlug-Kirchhain, Doberlug-Kirchhainvergeben

Frist (abgelaufen)
keine Frist angegeben
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Offenes Verfahren, Dienstleistung
Ort der Leistung
Elbe-Elster · Brandenburg
Veröffentlicht
Branche
Entsorgung
CPV
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

Beschreibung

8/7180/S0660 - Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Verwertung/ Entsorgung überwiegend ungefährlicher Abfälle aus Bundeswehr-Liegenschaften des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums Doberlug-Kirchhain

14 Lose

  1. Los 1
    Los 1

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend ungefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von ungefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 2 Arbeitstagen. Eventuell notwendige Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise …

  2. Los 2
    Los 2

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend ungefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von ungefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 2 Arbeitstagen. Eventuell notwendige Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise …

  3. Los 3
    Los 3

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend ungefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von ungefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 2 Arbeitstagen. Eventuell notwendige Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise …

  4. Los 4
    Los 4

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend ungefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von ungefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 2 Arbeitstagen. Eventuell notwendige Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise …

  5. Los 5
    Los 5

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend ungefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von ungefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 2 Arbeitstagen. Eventuell notwendige Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise …

  6. Los 6
    Los 6

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend ungefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von ungefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 2 Arbeitstagen. Eventuell notwendige Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise …

  7. Los 7
    Los 7

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend ungefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von ungefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 2 Arbeitstagen. Eventuell notwendige Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise …

  8. Los 8
    Los 8

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend ungefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von ungefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 2 Arbeitstagen. Eventuell notwendige Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise …

  9. Los 9
    Los 9

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend ungefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von ungefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 2 Arbeitstagen. Eventuell notwendige Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise …

  10. Los 10
    Los 10

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend ungefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von ungefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 2 Arbeitstagen. Eventuell notwendige Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise …

  11. Los 11
    Los 11

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend ungefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von ungefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 2 Arbeitstagen. Eventuell notwendige Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise …

  12. Los 12
    Los 12

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend ungefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von ungefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 2 Arbeitstagen. Eventuell notwendige Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise …

  13. Los 13
    Los 13

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend ungefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von ungefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 2 Arbeitstagen. Eventuell notwendige Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise …

  14. Los 14
    Los 14

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung oder Verwertung von überwiegend ungefährlichen Abfällen. Die Abholung und Entsorgung von ungefährlichen Abfällen erfolgt auf Abruf innerhalb von 2 Arbeitstagen. Eventuell notwendige Andienungspflichten übernimmt der Auftragnehmer. Kosten gegenüber öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (SBB) sind durch den Auftragnehmer zu begleichen. Preise …

Zuschlag

4 Zuschläge, Stand 02.01.2023.

  1. Gesamt
    Becker + Armbrust GmbH, Ludwigsfelde
    02.01.2023
  2. Gesamt
    ALBA Lausitz GmbH, Cottbus
    02.01.2023
  3. Gesamt
    REMONDIS Wittenberg GmbH, Jessen (Elster)
    02.01.2023
  4. Gesamt
    REMONDIS Brandenburg GmbH, Großräschen
    02.01.2023

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