Abholung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten
Rheinisch-Bergischer Kreis, Bergisch GladbachFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 98 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Offenes Verfahren, Dienstleistung
- Ort der Leistung
- Rheinisch-Bergischer Kreis · Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlicht
- Laufzeit
- 01.01.2027 bis 31.12.2030
- Für KMU geeignet
- keine Angabe des Auftraggebers
- CPV
- 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Abholung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten
4 Lose
- Los 1Kreis Siegen-Wittgenstein
Den Kreisen in NRW obliegt nach § 3 Abs. 1 Satz 2 TierNebG und § 29 Satz 1 AG TierGesG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für die im Kreisgebiet anfallenden tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und ihrer Folgeprodukte. Das betrifft überwiegend die in landwirtschaftlichen Betrieben verendeten oder totgeborenen Tiere, bei der Schlachtung von …
ohne Wert - Los 2Oberbergischer Kreis
Den Kreisen in NRW obliegt nach § 3 Abs. 1 Satz 2 TierNebG und § 29 Satz 1 AG TierGesG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für die im Kreisgebiet anfallenden tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und ihrer Folgeprodukte. Das betrifft überwiegend die in landwirtschaftlichen Betrieben verendeten oder totgeborenen Tiere, bei der Schlachtung von …
ohne Wert - Los 3Rheinisch-Bergischer Kreis
Den Kreisen in NRW obliegt nach § 3 Abs. 1 Satz 2 TierNebG und § 29 Satz 1 AG TierGesG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für die im Kreisgebiet anfallenden tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und ihrer Folgeproukte. Das betrifft überwiegend die in landwirtschaftlichen Betrieben verendeten oder totgeborenen Tiere, bei der Schlachtung von …
ohne Wert - Los 4Rhein-Sieg-Kreis
Den Kreisen in NRW obliegt nach § 3 Abs. 1 Satz 2 TierNebG und § 29 Satz 1 AG TierGesG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für die im Kreisgebiet anfallenden tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und ihrer Folgeprodukte. Das betrifft überwiegend die in landwirtschaftlichen Betrieben verendeten oder totgeborenen Tiere, bei der Schlachtung von …
ohne Wert