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Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Westfalen

Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen, HammFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 735 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Offenes Verfahren
Ort der Leistung
Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen Otto-Krafft-Platz 8 59065 Hamm Deutschland
Veröffentlicht
CPV
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

Beschreibung

Gegenstand des Rahmenvertrages sind Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Böden, Bodenverbesserung, Bodenverfestigung Leistungsbereich 02: Schichten ohne Bindemittel Leistungsbereich 03: Betonbauweisen Leistungsbereich 04: Asphaltbauweisen Leistungsbereich 05: Bitumenuntersuchungen und Untersuchungen an Bitumenemulsionen Leistungsbereich 06: Längsebenheitsmessung Leistungsbereich 07: Griffigkeitsmessung Leistungsbereich 08: Umweltanalytik . Hinweis: In Bezug auf die Bedeutung / Zulassung für sogenannte "Teilleistungsbereiche" wird auf § 7 Abs. 2 Rahmenvertrag hingewiesen . Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden; in Bezug auf die Verantwortungsbereiche der Außenstellen der Niederlassung Westfalen, für die eine Zulassung erfolgt. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 30.09.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Antragstellers in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 30.09.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 30.09.2025 bzw. 30.09.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag. . Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Westfalen