Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
AOK Baden-Württemberg, Stuttgart
- Frist
- in 54 Wochen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Offenes Verfahren, Lieferung
- Ort der Leistung
- Stuttgart · Stuttgart (Stadtkreis) · Baden-Württemberg
- Veröffentlicht
- Laufzeit
- 01.01.2026 bis 31.12.2027
- Für KMU geeignet
- keine Angabe des Auftraggebers
- CPV
- 33600000 Arzneimittel
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.1.2026 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.12.2027. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.1.2026 bis 31.12.2027 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Anpassung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen die Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung, Abschnitte A.I.4.1 und A.III.3 der Teilnahmebedingungen sowie Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen.