Tender Republic Ausschreibungen

Anmietung einer neuen Polizeiwache Bottrop

Land Nordrhein-Westfalen (NRW), vertreten durch das Polizeipräsidium Recklinghausen, dieses vertreten durch die Polizeipräsidentin, Recklinghausen

Frist
in 10 Wochen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, Bauleistung
Ort der Leistung
Bottrop · Bottrop (Stadt) · Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht
Für KMU geeignet
keine Angabe des Auftraggebers
Branchen
Hochbau, Bau
CPV
45216111 Bau von Polizeirevieren45000000 Bauarbeiten · 45210000 Bauleistungen im Hochbau · 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen · 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen · 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Das Polizeipräsidium Recklinghausen (im Folgenden: Auftraggeber) beabsichtigt die Anmietung einer neuen Liegenschaft für die Polizeiwache Bottrop samt Gewahrsam, Büroräumen für Leitung und Sachbearbeitung, Vernehmung, Lagerung und Besprechung im Stadtgebiet von Bottrop. Zu diesem Zweck sollen Flächen von einem Investor nach Vorgaben und Anforderungen des Auftraggebers geplant und errichtet oder umgebaut und auf Grundlage eines langfristigen Mietvertrages dem Auftraggeber voraussichtlich zum 01.07.2031 zur Nutzung überlassen werden. Der Mietvertrag soll eine Laufzeit von 15 Jahren und eine optionale Verlängerung von 5 Jahren durch den Auftraggeber vorsehen. Die neue Immobilie muss dem Raum- und Flächenbedarf sowie den funktionalen, qualitativen und wirtschaftlichen Anforderungen des Auftraggebers genügen. Das Projekt kann entweder durch Umbau, Sanierung und Modernisierung einer Bestandsimmobilie, die Anpassung eines bereits im Bau befindlichen Objekts oder durch Planung und Neubau einer Immobilie realisiert werden, die jeweils speziell auf die Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten werden müssen. Das Dienstgebäude soll möglichst allein durch den Auftraggeber genutzt werden. Dabei ist eine Alleinnutzung des Gebäudes wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich. So ist beispielsweise eine gemeinsame Nutzung mit einer anderen Behörde denkbar. Bei einer gemeinsamen Nutzung des Grundstücks bzw. Gebäudes mit weiteren Nutzern muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass der Auftraggeber in einem autarken, separat erschlossenen Gebäudeteil untergebracht ist und die Nutzflächen des Auftraggebers zusammenhängend sind.

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