Anschaffung Kommandowagen Feuerwehr Gemeinde Hohe Börde
Gemeinde Hohe BördeFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 413 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- Hohe Börde OT Irxleben · Sachsen-Anhalt
- Veröffentlicht
Beschreibung
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 126100.0911 - 2025 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Gemeinde Hohe Börde Bördestraße 8 39167 Hohe Börde OT Irxleben Deutschland Telefonnummer: +49 39204781613 Telefaxnummer: +49 39204781420 E-Mail-Adresse: schindler@hohe-boerde.de Internet-Adresse: https://www.hoheboerde.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: Anschaffung Kommandowagen für die Feuerwehr Gemeinde Hohe Börde Menge und Umfang: 1 Kommandowagen Ort der Leistung: Gemeinde Hohe Börde Bördestraße 8 OT Irxleben 39167 Hohe Börde 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 18.09.2025 Ende der Ausführungsfrist: 31.12.2025 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-197f831f37d-2c2a3e718406390 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 19.08.2025 09:00 Ablauf der Bindefrist: 18.09.2025 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : 17 VOL Teil B 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt im Original Nachweis Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft Freistellungsbescheinigung § 48 EStG vom Finanzamt, wenn vorhanden Referenzen der letzten 5 Jahre mit der Zuordnung des Geschäftsjahres Nachweis Krankenkasse Nachweis Gewerbeanmeldung Nachweis Handelsregister Arbeitskräftenachweis der letzten 3 Jahre 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Nach dem Inkrafttreten des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA gelten folgende Vorschriften: Laut § 8 (1) TVergG LSA werden nur noch vorzulegende Erklärungen und Nachweise von demjenigen Bieter verlangt, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter). Laut § 8 (3) TVergG LSA wird darauf hingewiesen, dass der Bestbieter die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise innerhalb von 5 Werktagen einreichen muss, verstreicht diese Frist muss der Bestbieter von der Wertung ausgeschlossen werden, lt. § 8 (4) TVerG LSA. Die Erklärungen und Nachweise, die im Original vorliegen müssen, sind auf dem Postweg einzureichen. Alle weiteren Unterlagen können per Mail bzw. Vergabemanager eingereicht werden. Gemäß § 11 (1) TVergG LSA dürfen öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, wenn diese sich schriftlich oder elektronisch verpflichten, ihren Arbeitnehmern bei der Auftragsausführung Arbeitsbedingungen einschließlich des Mindeststundenentgeltes zu gewähren, die 1. mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen auf Grund des Arbeitnehmer-Entsendegesetz gebunden ist oder der nach dem Tarifvertrags-gesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurde, oder 2. mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, der für die Leistung am Ort der Ausführung gilt. Gemäß § 11 (3) des TVergG LSA ist bei der Ausführung der Leistung ein nach Maßgabe des Satzes 2 zu berechnendes Mindeststundenentgelt (vergabespezifisches Mindeststundenentgelt) zu zahlen. Dieser Vergabemindestlohn berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr. Hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereiches des vergabespezifischen Mindeststundenentgeltes findet § 22 Abs. 1 bis 3 des Mindestlohngesetzes entsprechende Anwendung. Das aktuell vergabespezifische Mindeststundenentgelt beträgt 15,67 €/Stunde bei einer tariflichen Arbeitszeit von 40 Stunden/ Woche je 8 Stunden/ Tag. Laut § 19 (1) 2 Satz TVergG LSA werden Bieter, dessen Angebote nicht berücksichtigt werden, spätestens 7 Werktage vor dem Vertragsabschluss darüber informiert. Feuerwehrfahrzeuge,Bekleidung/ Textilwaren