Ausbau in Borna/Schönnewitz: Los 2: Straßenbau
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung LeipzigFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 1103 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- Liebschützberg OT Schönnewitz/Borna
- Veröffentlicht
- Branche
- Bau
- CPV
- 45000000 Bauarbeiten43000000 Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen · 44000000 Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) · 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Beschreibung
Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig Maximilianallee 3 04129 Leipzig Deutschland Telefonnummer: +49 34124220 Faxnummer: +49 3419124379 E-Mail: LASuVNLLeipzig.Poststelle@lasuv.sachsen.de b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Vergabe-Nr.: 2.12-0451/3993/17 c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrages: Art: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 04758 Liebschützberg OT Schönnewitz/Borna f) Art und Umfang der Leistung: Art der Leistung: Straßenbau (Los 2) S 31 Ausbau in Borna/Schönnewitz Umfang der Leistung: Ausbau der S 31 Ortsdurchfahrt Borna/ Schönnewitz mit Entwässerungsanlagen: Grobmengen: 3.000 m³ Oberbodenabtrag. 900 m³ Oberbodenauftrag. 7.000 m³ Bodenabtrag. 2.500 m³ Bodenauftrag. 2.000 m³ Bodenaustausch. 3.200 m Sickerleitung. 500 m Entwässerungsleitung incl. 65 m Staukanal DN 800. 13.000 m² Oberbau Asphalt, 10.500 m² Rückbau Asphalt, 1 Regenrückhaltebecken, 170 m Winkelstützwände Umleitungsbeschilderung herstellen, betreiben und vorhalten. Die Länge der Baustrecke beträgt 1.335 m. Am Beginn und Ende der Ortslage wird jeweils eine Kreuzung in Form eines Kreisverkehrs angelegt, die Länge der anzuschließenden Nebenarme (K 8933, K 8938. Canitzer Weg) beträgt 180 m. Die Straße wird in 6,5 m Breite in Asphaltbauweise ausgebaut. In der Ortslage werden beidseitig Gehwege mit Betonsteinpflaster errichtet. Zur Abfangung von Höhenunterschieden zu anliegenden Grundstücken werden 3 Stützwände aus Winkelstützen errichtet. Im Dorfkern (Landhaus) sind zusätzliche Längsparkmöglichkeiten herzustellen. Im Abschnitt der S31 vom Bauanfang bis zum östlichen Ortsausgang der Ortslage Borna bzw. in der K8933 erhält die Fahrbahn eine seitliche Bordeinfassung. Erdarbeiten fallen im Zusammenhang mit der Errichtung der RRA bei der Herstellung und Verfüllung der Baugruben und leistungsgräben an. In der K 8933 und der S 31 bis auf Höhe des ersten Kreisverkehrs wird eine geschlossene Entwässerung neu hergestellt. Die vorhandenen Regenwasserkanäle in der S31 werden dafür größtenteils weiter genutzt, die neuen Straßenabläufe werden daran angeschlossen. In Abschnitten, in denen bisher kein Regenwasserkanal vorhanden ist bzw. ein Anschluss der neuen Straßenabläufe aufgrund der zu geringen Tiefenlage des Bestandskanals nicht möglich ist, erfolgt ein Kanalneubau bzw. die Ergänzung einzelner Haltungen. Im Abschnitt der S 31 von Bauanfang bis Knotenpunkt S31/K8933 ist Neuerrichtung eines separaten Regenwasserkanals für die Straßenentwässerung erforderlich mit Anschluss auch ire Entwässerungseinrichtungen der K8933. Für diesen Abschnitt erfolgt eine Reduzierung der Einleitmengen durch die Kombination eines Stauraumkanals (Volumen: 33 m3, Drosselung auf 20 l/s) mit einem Rückhaltebecken mit Drosselschacht (Beckenvolumen: 45 m3, Drosselung auf 10 l/s). Der Überlauf des Staukanals wird mit einem Sedimentationsschacht versehen. Als Bemessungsgröße ist ein Durchgangswert von 0,25 nach DWA-ATV M 153 vorgegeben. Für die Regenrückhalteanlage (Erdbecken, Stauraumkanal, Schachtbauwerke) sind Bauwerksbücher nach SIB-BW zu erstellen. Für die Drossel- und Überlaufschacht, S13 Sedimentationsschacht, S16 Überlaufschacht sind Ausführungszeichnungen und Standsicherheitsnachweise zu erstellen. Ab Bau-km 1+100 erfolgt eine Verlängerung des bestehenden Regenwasserkanals ab der westlichen Betriebszufahrt um 131 m. Ab dem Kreisverkehr wird auf der Nordseite der S 31 der Entwässerungsgraben an die neue Geometrie der Verkehrsanlage angepasst. Die Einleitung in den Kanal erfolgt über einen Überlaufschacht im Grabenbereich bei Bau-km 1+220. Zur Wasserabführung der südlichen Knotenpunktflächen werden die Entwässerungsmulden um den Kreisverkehr so hergestellt, dass ein Abfluss in westlicher Richtung erfolgt. Dafür wird ein Durchlass DN 500 unter der K 8938 eingebracht. Über einen Ablaufschacht im Muldenbereich südlich der S 31 erfolgt die Wassereinleitung in den Kanal. Zusammenfassung entwässerungtechnischer Bauwerke: Errichtung von: Im Abschnitt der S 31 von Bauanfang bis Knotenpunkt S31/K8933 Neuerrichtung eines separaten Regenwasserkanals Staukanal mit Sedimentationsschacht Rückhaltebecken mit Überlaufschacht inkl. Ein- und Auslaufbauwerk und Pumpensumpf. Verkehrstechnische Ausstattungen sämtlicher Fahrbahnen (S 31 und einmündende Anschlussbereiche anderer Fahrbahnen) einschl. Kreisverkehre und weiterer Kreuzung gem. Markierungs- und Beschilderungsplan. g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Beginn: 27.11.2023 Ende: 29.08.2025 sonstiges weitere Fristen: Zwi.-Fristen Ende: RW-Kanal S07-S03/S06-S13/S13-S17: 21.12.2023; S 31 Strecke 0+300 bis 1+125: 29.11.2024; Asphalteinbau 0+300-1+125: 30.10.2024; KVP S 31/K8938: 29.08.2025 j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18a6e7d6fd9-355f09debcdc960e m) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 29.09.2023 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 30.10.2023 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Adresse für elektronische Angebote (URL): www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: Siehe Vergabeunterlagen s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: am: 29.09.2023 um: 10:00 Uhr Ort: Deutschland Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5,0 v.H. der Auftragssumme, bei einem Auftragswert über 250 TEUR (ohne Umsatzsteuer) sowie auf Anforderung die Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3,0 v.H. der Abrechnungssumme u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6a VOB/A zu machen. MIT ANGEBOT vorzulegen # HVA B-StB Eigenerklärung Eignung mit den Angaben zur Eignung nach § 6a (2) VOB/A falls keine Eignung nach § 6b (1) VOB/A vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist oder alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung sowie folgenden weiteren Angaben: a) Angabe des Mindestjahresumsatzes des Unternehmens aus drei Jahren b) Angabe des Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags aus drei Jahren # HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen zur Ermittlung des Anteils der Eigenleistung von mind.50 v.H. nach § 6 SächsVergabeG (Nachweis u. Berechnung erfolgt durch die Vergabestelle) # HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft # Qualifikation des Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. Merkblatt Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) AUF VERLANGEN vorzulegen # Bestätigungen der Angaben zur Eignung nach § 6a (2) VOB/A # Zur Höhe des Jahresumsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen # Ergänzung des Formblatt HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmen # Angaben zur Eignung nach § 6a (2) VOB/A oder den Nachweis nach § 6b (1) VOB/A für die Unterauftrag-/Nachunternehmer an die wesentlichen Leitungen gegeben werden # Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz # Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise # Urkalkulation im verschlossenen Umschlag, mit dem Vermerk "Nur im Beisein des Bieters öffnen", sowie die Angaben zur Preisermittlung gemäß EFB Preis 221 oder 222: # Nachweise der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen und der Qualifikation des Unternehmens gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13)", nicht älter als drei Jahre # Nachweis der Qualifikation des Kolonnenführers gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten, Teil 4 Stahlbau, Stahlverbundbau, Abschnitt 3 Korrosionsschutz von Stahlbauten" (ZTV-ING) bei inländischen Bietern durch die Vorlage einer Bescheinigung des Ausbildungsbeirates des Bundesverbandes Korrosionsschutz e. V. (KOR - Schein nicht älter als 3 Jahre # Nachweis der Qualifikation des Unternehmens gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten, Teil 4 Stahlbau, Stahlverbundbau, Abschnitt 1 Stahlbau" (ZTV-ING) bei inländischen Bietern durch die Vorlage einer gültigen Bescheinigung nach DIN EN 1090 (Schweißzertifikat und EG-Zertifikat) für die Ausführungsklasse EXC 2 (für Geländer) # Nachweis des Gütezeichen Kanalbau Gruppe AK 3 der Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Abwasserkanälen e.V. gemäß Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 oder gleichwertiger Qualifikationsnachweis (Kanalbau) # Von ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt. x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr / Abt. Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Straßenbau/ Tiefbau/ Erschließung (Komplettleistung),Straßenbau,Entwässerungskanäle
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