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Ausschreibung über den Auftrag zur Durchführung der Schwerbehindertenerhebung 2023 und 2025 nach § 231 Abs. 5 SGB IX auf den Linien der KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH

KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH, KielFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 1413 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Ort der Leistung
Kiel, Werftstraße 233-243
Veröffentlicht
CPV
50000000 Reparatur- und Wartungsdienste51000000 Installation (außer Software) · 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels · 66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen · 70000000 Immobiliendienste · 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen · 75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung · 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht · 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Auftragsgegenstand ist die Durchführung der Erhebung nach den Vorgaben der »Grundsätze des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein zur Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach § 148 Sozialgesetzbuch Neuntes Bus (SGB IX) – Rehabilitation und Teilnahme behinderter Menschen –« auf den Linien der KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH im Netz Kiel für die Erhebungstermine in den Kalenderjahren 2023 und 2025. Angebotsabgabe: bis 22.11.2022 12:00 Uhr (per E-Mail an vergabe.ausschreibung@kvg-kiel.de) Bindefrist: 15.12.2022 Auftragsbeginn: 01.01.2023 Wir bitten um ein Angebot über die Durchführung der Erhebung und Abstimmung der Erhebungsdurchführung und Übersendung der Erhebungsunterlagen an den testierenden Gutachter für die zwei Kalenderjahre. Die Zulassung der Bieter kann nur erfolgen, wenn schriftlich versichert wird, allen unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfrei-willigendiensten) wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 12,00 Euro (brutto) je Zeitstunde nach § 1 Abs. 2 MiLoG zu zahlen. Mit dem Angebot beizufügen sind mindestens drei Referenzen über in der Vergangenheit in vergleichbarem Umfang durchgeführte Erhebungen. Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung Herr Hauke Evers Kaufmännischer Leiter / Prokurist hauke.evers@kvg-kiel.de 0431 2203 1398 Schwerbehindertenerhebung ÖPNV SGB IX Erhebung Dienstleistung

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