Ausschreibung und marktorientiere Beschaffung von Erdgas für die Stadt Kremmen für den Lieferzeitraum 2023 bis 2024
Stadt Kremmen, KremmenFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 1448 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Ort der Leistung
- Kremmen · Brandenburg
- Veröffentlicht
- CPV
- 09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Stadt Kremmen; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Am Markt 1; Ort: Kremmen; NUTS-Code: DE40A; Postleitzahl: 16766; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): Herr Schabanowski; Telefon: +49 3305599867; E-Mail: schabanowski@kremmen.de; Fax: nicht angegeben; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.kremmen.de; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben I.2) Gemeinsame Beschaffung: Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeiten: Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Ausschreibung und marktorientiere Beschaffung von Erdgas für die Stadt Kremmen für den Lieferzeitraum 2023 bis 2024; Referenznummer der Bekanntmachung: 107190-G22 II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 09000000; CPV-Code Zusatzteil: II.1.3) Art des Auftrags: Lieferauftrag II.1.4) Kurze Beschreibung: Ausschreibung und marktorientiere Beschaffung von Erdgas für die Stadt Kremmen für den Lieferzeitraum 2023 bis 2024 II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Los-Nr.: entfällt II.2.2) weitere CPV-Codes: nicht angegeben II.2.3) NUTS-Codes: DE40A; Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Stadt Kremmen; Straße, Hausnummer: Am Markt 1; Postleitzahl: 16766; Ort: Kremmen; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas für 21 SLP -Abnahmestellen benötigt die Stadt Kremmen (Auftraggeber) für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 einen neuen Gasliefervertrag. Das Los umfasst insgesamt 21 Lieferstellen mit ca. 2,1 GWh Gas pro Jahr. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Preis II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: Abschnitt IV Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: nicht angegeben. IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: nicht angegeben; IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt: 2022/S 182-514558 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems: nicht angegeben IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation: nicht angegeben Abschnitt V Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: nicht angegeben Los-Nr.: entfällt Bezeichnung des Auftrags: Ausschreibung und marktorientiere Beschaffung von Erdgas für die Stadt Kremmen für den Lieferzeitraum 2023 bis 2024 V.1) Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben; Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt Abschnitt VI Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben: entfällt VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE); Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107; Ort: Potsdam; Postleitzahl: 14473; Land: Deutschland; E-Mail: beatrice.gruenberg@mwe.brandenburg.de; Telefon: +49 3318661617; Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de/; Fax: +49 3318661652 VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 19.10.2022 Gasversorgung,Stromversorgung