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Baukonzession für den Bau von Windenergieanlagen im Bereich "Auf Falmerich" in der Gemeinde Nalbach

Gemeinde Nalbach, NalbachFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 1285 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Ort der Leistung
Nalbach, Saarland · Saarland
Veröffentlicht
Branche
Bau
CPV
45000000 Bauarbeiten43000000 Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen · 44000000 Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) · 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Die Gemeinde Nalbach verfügt im Bereich ?Auf Falmerich?, der im wirksamen Flächennutzungsplan als Sondergebiet (Konzentrationszone) für Windenergie dargestellt ist, über Flächen. Diese sollen mit dem Ziel verpachtet werden, dass sie mit Windenergieanlagen bebaut werden. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind ausschließlich die im Gemeindeeigentum befindlichen Flächen, die insgesamt eine Fläche von rund 50,8 ha umfassen (die zu verpachtende Fläche ist je nach Konzeption des Investors noch festzulegen). Innerhalb des Sondergebietes gibt es weitere Flächen, die nicht im Eigentum der Gemeinde sind. Diese sind jedoch ausdrücklich nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Der Vertragsschluss wird mit der Verpflichtung verbunden, auf dem Grundstück Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben. Der Vertrag wird ferner eine Rückbauverpflichtung beinhalten. Näheres zur Flächenkulisse ist Anlage 1 zu den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen. Anlage 2 sind die Zuschlagskriterien. Anlage 3 sind die Formblätter zum Teilnahmewettbewerb. Anlage 4 ist das Angebotsformblatt. Das einzureichende Konzept ist formlos beizufügen (Anforderungen siehe Anlage 2 Zuschlagskriterien). Es werden ferner die Unterlagen zum wirksamen FNP beigefügt. (u.a. Begründung einschl. Umweltbericht, Plan). Beigefügt ist ferner der Vertragsentwurf. Die Erschließung des Standortes ist Aufgabe des Investors. Gleiches gilt für die Einspeisung. Es obliegt dem Investor, die Modalitäten der Erschließung und Einspeisung selbst zu klären sowie im Zuschlagsfall erforderliche Genehmigungen u.ä. selbst einzuholen. Die betreffende(n) Fläche(n) (nur die Standflächen bzw. die konkret vom Investor benötigten Teilflächen der gemeindeeigenen Grundstücke soll(en) einem Investor zur Pacht überlassen werden, damit dort Windenergieanlagen errichtet werden. Die Gemeinde ist daran interessiert, dass auf eine noch auszuhandelnde Art und Weise möglichst ein Mehrwert für die Bevölkerung entstehen soll (z.B. gesonderte Tarife, Anteilskauf, o.ä.). Der unter II.1.5) genannte geschätzte Gesamtwert ist nur eine sehr grobe Schätzung des Umfanges der Investition und von daher nicht belastbar. Baukonzession für den Bau von Windenergieanlagen im Bereich "Auf Falmerich" in der Gemeinde Nalbach

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