Tender Republic Ausschreibungen

BBB 2026 ? BeschäftigungsBegleitende Betreuung nach §§16e und 16i SGB II

Stadt Solingen, Solingen

Frist (abgelaufen)
keine Frist angegeben
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Ort der Leistung
Solingen · Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht
CPV
85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens

Beschreibung

Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung nach §?16i und §?16e SGB?II unterstützt geförderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der gesamten Beschäftigungsdauer individuell und bedarfsorientiert. Ziele sind die Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses, die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Entwicklung von Anschlussperspektiven. Die Betreuung erfolgt durch qualifizierte Coaches in enger Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und dem Jobcenter Solingen und beginnt mit Aufnahme der geförderten Beschäftigung. Kernaufgaben der Coaches sind individuelle Beratung, Begleitung und Krisenintervention, Unterstützung bei Tagesstruktur, Verhaltenstraining, Vermittlung betrieblicher Anforderungen, Konfliktbewältigung, Koordination von Gesprächen mit Arbeitgebern, Vorbereitung auf Bewerbungen, Unterstützung bei Weiterbildungen und Praktika, regelmäßige Fortschrittskontrollen sowie Übergangsmanagement in ungeförderte Beschäftigung oder weitere Maßnahmen. Die Leistungen können je nach Bedarf erweitert werden. Mit Zustimmung der geförderten Person können zusätzlich das persönliche Umfeld einbezogen, Alltagshilfen erbracht, kommunale Leistungen nach §?16a SGB?II genutzt, Behördengänge begleitet und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützt werden. Die Coaches arbeiten eng mit Arbeitgebern zusammen, vereinbaren Entwicklungsziele und führen Arbeitsplatzbeobachtungen durch, sofern möglich. Erstgespräche zwischen allen Beteiligten sind verpflichtend; die fachliche Anleitung bleibt Aufgabe des Arbeitgebers. Geschlechterspezifische Unterschiede und strukturelle Ungleichheiten werden berücksichtigt. Die Betreuung kann an verschiedenen Orten stattfinden und muss eine vertrauensvolle Atmosphäre gewährleisten. Es stehen maximal 140 Coachingstunden pro Monat zur Verfügung, eine Coachingstunde entspricht 60 Minuten. Der Auftraggeber garantiert folgende Mindestabnahmen: 01.04.-31.05.2026: 30 Coachingstunden/Monat 01.06.-31.07.2026: 50 Coachingstunden/Monat 01.08.-30.09.2026: 70 Coachingstunden/Monat Ab 01.10.2026: 80 Coachingstunden/Monat. Die Anzahl von 80 Coachingstunden/Monat ab 01.10.2026 werden bis zum Ende der Vertragslaufzeit abgenommen. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Die geplante Maßnahmelaufzeit ist vom 01.04.2026 bis zum 31.03.2027. Grundsätzlich sind mindestens zwei Coachings pro Monat vorgesehen; bei erhöhtem Bedarf kann auf wöchentliche Termine erhöht werden. BBB 2026 ? BeschäftigungsBegleitende Betreuung nach §§16e und 16i SGB II

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