Beauftragung von Planungsleistungen (Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke)
Gemeinde Großenknetenvergeben
- Frist (abgelaufen)
- vor 529 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- 117.400 €
- Verfahren
- Offenes Verfahren, Dienstleistung
- Ort der Leistung
- Großenkneten · Oldenburg (Landkreis) · Niedersachsen
- Veröffentlicht
- Laufzeit
- 16.06.2025 bis offen
- Branche
- Ingenieurleistungen
- CPV
- 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros · 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Beschreibung
Allgemeines: Die Gemeinde Großenkneten beabsichtigt, die o.g. Planungsleistungen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 141 „Huntlosen – Heidkämpe“ auszuschreiben. Die Fläche befindet sich im Ortsteil Huntlosen. Östlich verlaufen die Straßen „Heidkämpe, und die K242 „Sannumer Straße“. Südlich bzw. im Plangebiet befindet sich die Gemeindestraße Fladderskamp“. Die Größe des Plangebietes umfasst eine Fläche von 5,25 ha. Im östlichen Bereich des Plangebietes soll ein Gewerbegebiet entstehen. Im übrigen Bereich ein allgemeines Wohngebiet. Südlich des Geltungsbereiches ist eine Fläche für Rückhaltung vorgesehen. Der Bau eines Kindergartens ist im allgemeinen Wohngebiet denkbar. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Es wird vom später beauftragten Erschließungsplaner erwartet, dass er im Rahmen der Bauleitplanung unterstützend mitwirkt. Eine enge Abstimmung wird Voraus gesetzt. Die nach dem Bebauungsplan festgesetzten örtlichen Bauvorschriften sind bei der Planung zu berücksichtigen. Die Mitwirkung soll direkt nach der Auftragsvergabe erfolgen. Die Entwürfe zu der Erschließung, Schmutz- und Oberflächenentwässerung sollen ungefähr im Herbst 2025 der Gemeindeverwaltung vorgestellt werden. Für sämtliche Entwürfe sind geschätzte Kosten zu ermitteln. Eine Vorstellung im Fachausschuss erfolgt anschließend. Die bauliche Erschließung soll nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens voraussichtlich im II. Quartal 2026 erfolgen. Die Vorstellung der Planungen bzw. Darstellungen soll mindestens durch Präsentation auf Beamer erfolgen. Sofern andere Präsentationsmedien /-hilfen verwendet werden sollen, muss der Auftragnehmer dies eigenverantwortlich sicherstellen. Bei den Planungen sollen seitens des späteren Auftragnehmers Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden. Sofern eine Fördermöglichkeit besteht, werden erhöhte Anforderungen an eine produktneutrale Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung der Gewerke gefordert. Selbst die Nennung von Produkten inkl. dem Zusatz „oder gleichwertig“ sind nicht zulässig! Eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen ist beabsichtigt. Im Auftragsfall erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI. Anschließend erfolgen die Leistungsphasen 3 bis 4 und 5 bis 8 HOAI. Ingenieurbauwerke: Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Für den Erschließungsbereich liegt ein Bodengutachten vor. Dieses Gutachten wird nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellt. Im Fachgutachten wurden die Boden und Gewässerverhältnisse, sowie die Versickerungsfähigkeit untersucht. Südlich verläuft der Vorfluter „Bullerbäke“. Hier kann das Oberflächenwasser über eine Rückhaltung eingeleitet werden. Die Dimensionierung der gesamten Entwässerungsanlage einschl. der Rückhaltung ist nach den technischen Regelwerken (Arbeitsblatt DWA-A 138-1) zu ermitteln. Für die Ableitung des im Plangebietes anfallen Schmutzwasser besteht im östlichen Bereich eine Anschlussmöglichkeit an eine Pumpstation. Ob die gesamte Schmutzwasserentsorgung über dieses Pumpwerk erfolgen kann oder der Bau eines weiteren Pumpwerkes erforderlich ist, ist im Rahmen der Planung zu prüfen. Im östlichen Bereich des Baugebietes verläuft in Nord-Südrichtung eines SW-Druckleitung DN 100. Es ist im Rahmen der Planung zu prüfen, ob eine Umlegung der Druckleitung erforderlich ist. Ein Auszug aus dem Schmutzwasserkanal mit Höhenanlagen ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen Verkehrsanlagen: Jedes Grundstück des Gewerbegebietes erhält eine Zufahrt über die Straße „Heidkämpe“. Weitere Erschließungsmaßnahmen sind nach der jetzigen Betrachtung nicht erforderlich. Die verkehrliche Erschließung des Wohngebietes erfolgt über die Straße „Fladderskamp“. Die Erschließung des Wohngebietes wird in zwei Bauabschnitten (Ersterschließung und Endausbau). Nach der Erstschließung erfolgt in Abhängigkeit der Bautätigkeit in ca. 4 bis 5 Jahren der Endausbau. Es gibt keinen festen Zeitrahmen. Im allgemeinen Wohngebiet soll ein verkehrsberuhigter Ausbau entstehen. Eine Straßenbeleuchtung im Wohngebiet ist zu berücksichtigen.
Ein Los
- Los 1Erschließung Baugebiet in Huntlosen, Heidkämpe - Beauftragung von Planungsleistungen
Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß den §§ 41 bis 44 HOAI 2021 „Ingenieurbauwerke“ und für die Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß den §§ 45 bis 48 HOAI 2021 „Verkehrsanlagen“
Zuschlag: VIUS Planergemeinschaft GmbH & Co. KG, Melle
Geschätzt 117.400 €117.400 €
Zuschlag
Den Zuschlag erhielt VIUS Planergemeinschaft GmbH & Co. KG aus Melle am 03.06.2025.
- Los 1VIUS Planergemeinschaft GmbH & Co. KG, Melle03.06.2025
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