Begleitende wissenschaftliche Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (KCanG)
Bundesministerium für GesundheitFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 752 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- Bonn · Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlicht
- CPV
- 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Beschreibung
Mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG), das am 01. April 2024 in Kraft getreten ist, wurde der private Eigenanbau von Cannabis durch Erwachsene sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen in Deutschland legalisiert. Der Erwerb, der Besitz und der Anbau von Cannabis für Minderjährige bleiben jedoch weiterhin verboten. Zudem wird die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche bestraft. Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie „Begleitende wissenschaftliche Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (KCanG)“ des BMG ist es, durch die Förderung eines Verbundvorhabens die Einführung des KCanG über einen Zeitraum von vier Jahren begleitend zu evaluieren (Begleitprojekt) und neue Erkenntnisse über die Wirkung des Gesetzes insbesondere auf den Kinder- und Jugendschutz, den (allgemeinen) Gesundheitsschutz und die Entwicklung der cannabisbezogenen Kriminalität auf die Gesellschaft zu gewinnen. Aus diesen Erkenntnissen sollen belastbare Hinweise für möglicherweise notwendige gesetzgeberische Anpassungen abgeleitet werden. Konsumcannabisgesetz, KCanG, Evaluation, Begleitforschung