Tender Republic Ausschreibungen

Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners, chemische Bekämpfung

Hansestadt Gardelegen, GardelegenFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 1292 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Ort der Leistung
nicht angegeben
Veröffentlicht

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

A. 1 Einzusetzendes Biozid Die Leistung umfasst die Anwendung zugelassener chemischer Mittel mit dem Wirkstoff Bacillus Thuringiensis in der u. g. Menge und Konzentration. Die Menge ist jeweils von der losweise beauftragten Firma als Auftragnehmer bereitzustellen und Bestandteil der Leistung. A. 2 Weitere wichtige Ausschreibungsbedingungen: - Aufgrund der biologischen Entwicklung der Larve und dem damit gegebenen Zeitfenster von lediglich ca. 2 Wochen ist es erforderlich, u. U. genügend Fahrzeuge, einschließlich entsprechend zusätzlichem fachkundigen Personal (Nachweis entsprechend § 9 des Pflanzenschutzgesetzes), gleichzeitig einzusetzen. Die Verfahrensweise dazu hat der AN mit dem AG abzustimmen. Die Überprüfung der Fachkunde des einzusetzenden Personals behält sich der AG stichprobenartig vor Ort vor. - Notwendige Absperrmaßnahmen der zu behandelnden Flächen sind Aufgabe des AN. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Abdrift von Bioziden in Gewässer, wie Teiche und Gräben, ausgeschlossen ist. - Dem AN werden die zu behandelnden Bäume vom AG benannt. Diesbezüglich ist mit dem AG ein Vor-Ort-Termin nach Information über den konkreten Ausführungstermin zu vereinbaren. A. 3 Art der chemischen Bekämpfung Die Leistung umfasst den Einsatz von Hochleistungssprühgeräten vom Boden aus für Bäume mit einer Höhe von bis zu 40 Metern. Optional kann auch der Einsatz von Hubsteigern erforderlich sein. Dabei wird eine mittlere Dichte angenommen. Für die Behandlung der befallenen Bäume ist Folgendes zu berücksichtigen: - Der Einsatz von technisch geprüften und zugelassenen Geräten zur Ausbringung des Biozides einschließlich einer Dokumentationspflicht über den Biozideinsatz ist zu gewährleisten. Die eingesetzten Sprühgeräte müssen für Arbeiten mit einer zu erwartenden Höhe von maximal 40 Metern ausgestattet sein. - Die Leistung der chemischen Bekämpfung ist voraussichtlich im Zeitraum vom 24.04.2023 bis 26.05.2023 zu erbringen. - Es sind bewegliche Sprühgebläse mit vertikaler und horizontaler Ausrichtung, möglichst mit Gebläsesprühturm mit mindestens 8 Düsen, einzusetzen. - Das Biozid mit dem Wirkstoff Bacillus Thuringiensis (3 Liter/ha in 600 Liter Wasser) ist vom AN zu beschaffen und bereitzustellen. Eine Wasserentnahme aus Oberflächenwasser ist nicht zulässig. - Wasser sowie ein fahrbarer Wasserbehälter sind vom AN zu beschaffen und während des Bekämpfungszeitraumes bereitzustellen. - Der AN hat abdriftmindernde Düsen zu verwenden. - Auf Grundlage der vom AG bereitgestellten Karten sowie einer Vororteinweisung sind benannte Bäume mit Hochleistungssprühgeräten vom Boden aus sach- und fachgerecht vom AN mit Bioziden einzusprühen. Das gesamte Blattwerk in der Krone ist gezielt zu benetzen. - Der AN hat eine ordnungs- und sachgemäße Mischung und Ausbringung des eingesetzten Mittels durch zuverlässige und fachkundige Mitarbeiter zu garantieren. Dem AG ist dazu ein Sachkundenachweis zum Pflanzenschutzeinsatz gemäß § 9 Pflanzenschutzgesetz vorzulegen. Die Überprüfung der Fachkunde des einzusetzenden Personals behält sich der AG zusätzlich vor Ort vor. - Eine Fahrzeug- und Behälterwäsche ist nur in dafür vorgesehenen Anlagen zulässig. - Die Behältnisse des Biozides sind nach den geltenden Vorschriften zu entsorgen bzw. zu reinigen. Ein Nachweis hierüber ist mit Rechnungslegung dem AG vorzulegen. - Die Anwendungsbestimmungen für das Biozid einschließlich der Regelungen in entsprechenden Sicherheitsdatenblättern und/oder Betriebsanweisungen sind unbedingt einzuhalten. - Reklamationen über etwaige Applikationsmängel sind dem AG durch den AN unverzüglich anzuzeigen und in den Einsatzunterlagen aktenkundig zu machen. - Die Festlegung über den Beginn der Bekämpfung obliegt dem AG. Zwischen der Bekämpfungsentscheidung und dem tatsächlichen Bekämpfungstermin soll nach Möglichkeit eine Frist von 3 Arbeitstagen eingehalten werden. Der AG ist binnen einer Frist von 3 Tagen vor Beginn der konkreten Maßnahme zu informieren, um eventuelle Vorsorgeaufgaben (wie beispielsweise das zusätzliche Absichern von Parkplätzen, Schulhöfen oder anderer Problembereiche) sicherstellen zu können. - Die Planung der Reihenfolge, nach der die Abfolge der tatsächlichen Bekämpfungsflächen, -strecken bzw. Einzelbäumen erfolgen soll, obliegt ebenfalls dem AG. Der AN hat nach Auftragserteilung innerhalb von 3 Arbeitstagen dem AG die voraussichtliche Terminkette unter Angabe der Bekämpfungsbereiche anzuzeigen. - Der AG behält sich vor, für jedes vergebene Los an chemischer Bekämpfung, Rückstellproben für spätere Untersuchungen der Zusammensetzung der Spritzbrühe unangemeldet entnehmen zu können. Sollte sich im Zuge dieser Überprüfung herausstellen, dass es zu einem nicht fach- und sachgerechten Einsatz des Biozids gekommen ist, haftet der AN gegenüber dem AG für den ihm daraus resultierenden Schaden. Der AN verpflichtet sich eine tägliche Vorlage der Arbeitsberichte des Vortages per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse florian.kauer@gardelegen.de bis 10:00 Uhr als Grundlage zu senden. Nur die eingereichten Arbeitsberichte werden rechnungsrelevant.