Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners, mechanische Bekämpfung
Hansestadt Gardelegen, GardelegenFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 1292 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- nicht angegeben
- Veröffentlicht
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
C. 1 Die Leistung umfasst: - Behandlung der befallenen Bäume - Bereitstellung der Hebebühne/Hubsteiger etc. zur Erreichung der Einsatzhöhe (Bäume mit einer Höhe von bis zu 40 m) - Bereitstellung einer technisch geprüften und zugelassenen Absaugeinrichtung zum fachgerechten Absaugen der vorhandenen Raupen, Gespinstnester, Häutungsresten - Absaugeinrichtung der Feinstaubklasse H mit einem Staubsaugerschlauch von mindestens 50 mm Durchmesser - Verschließbare Staubsaugerbeutel, zugelassen für die Feinstaubklasse H - Fachgerechte Entsorgung des abgesaugten Materials und Nachweis der Entsorgung (Der Entsorgungsnachweis ist spätestens mit der Rechnungstellung der Leistungen für die mechanische Bekämpfung beim AG abzugeben. Die Nester müssen abgesaugt werden; ein einfaches Abschlagen und nur zu Boden bringen ist für die in den Folgemonaten und Jahren anstehenden Arbeiten beim Mähen und bei Astungsmaßnahmen aus gesundheitsgefährdenden Gründen schädlich und nicht statthaft.) - Die Überprüfung der technischen Geräte sowie eingesetzten Mittel und Materialien sowie die fachgerechte Entsorgung behält sich der AG zusätzlich vor Ort vor. Sollte sich im Zuge dieser Überprüfung herausstellen, dass es zu einem nicht fach- und sachgerechten Einsatz bzw. zu einer unsachgemäßen Entsorgung / keiner Entsorgung des Materials gekommen ist, haftet der AN gegenüber dem AG für den ihm daraus resultierenden Schaden. C. 2 Weitere wichtige Ausschreibungsbedingungen: - Reklamationen über offensichtliche Applikationsmängel sind dem AG durch den AN unverzüglich aktenkundig zu machen. - Die Planung der Reihenfolge, nach der die Abfolge der tatsächlichen Bekämpfungsflächen, - strecken bzw. Einzelbäume erfolgen soll, obliegt dem AG. Der AN hat nach Auftragserteilung innerhalb von 3 Arbeitstagen dem AG die voraussichtliche Terminkette unter Angabe der Bekämpfungsbereiche anzuzeigen. - Für die endgültige Beseitigung der mechanisch eingesammelten Gespinste des Eichenprozessionsspinners, der Raupen und der Reste, kommt aufgrund des Gefahrenpotentials, das von den mechanisch entfernten Nestern des Eichenprozessionsspinners und der Langlebigkeit der Brennhaare (bis zu 10 Jahren), ausschließlich eine fachgerechte Abfallbeseitigung in Frage. Eine Verwertung dieser Abfälle durch Kompostierung oder in einer mechanisch-biologischen Abfallaufbereitungsanlage ist aufgrund der möglichen Kontamination mit den langlebigen Brennhaaren ausgeschlossen. - Die sachgerechte Entsorgung des abgesaugten Materials ist gegenüber dem Auftraggeber mit der Rechnungslegung nachzuweisen. - Die Leistung ist bis spätestens bis zum 29.09.2023 vollständig zu erbringen. - Im Falle der fehlenden Nachweise bzw. der unsachgemäßen Entsorgung für die abgesaugten Gespinste, der Raupen und der Reste wird ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro nach § 69 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) i. V. m. §§ 327 und 328 Strafgesetzbuch (StGB) ausgesprochen. - Der AN verpflichtet sich eine tägliche Vorlage der Arbeitsberichte des Vortages per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse florian.kauer@gardelegen.de bis 10:00 Uhr als Grundlage zu senden. Nur die eingereichten Arbeitsberichte werden rechnungsrelevant. Mit Rechnungslegung erfolgt eine Vorlage der Entsorgungsnachweise des abgesaugten Materials.