Beschaffung und Einführung eines Contact Center Systems
- Frist (abgelaufen)
- keine Frist angegeben
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Ort der Leistung
- Leipzig · Sachsen
- Veröffentlicht
- Branche
- Software
- CPV
- 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Beschreibung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen "KISA"; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Eilenburger Straße 1a; Ort: Leipzig; NUTS-Code: DED51; Postleitzahl: 04317; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): Justiziariat; Telefon: +49 35186652-420; E-Mail: daniela.leonhardt@kisa.it; Fax: nicht angegeben; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.kisa.it; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben I.2) Gemeinsame Beschaffung: nicht angegeben I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5) Haupttätigkeiten: Andere Tätigkeit: Kommunale Datenverarbeitung und ergänzende Dienstleistungen Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Beschaffung und Einführung eines Contact Center Systems; Referenznummer der Bekanntmachung: 110-3912 II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 48000000; CPV-Code Zusatzteil: II.1.3) Art des Auftrags: Lieferauftrag II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Beschaffung umfasst die Einräumung von Nutzungsrechten an einer Contact Center Applikation sowie zugehörige Dienstleistungen zur Detailplanung, Installation, Inbetriebsetzung und Einführung sowie Pflegeleistungen. II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 255000,00 EUR. II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Los-Nr.: entfällt II.2.2) CPV-Code Hauptteil: 48000000; CPV-Code Zusatzteil: II.2.3) NUTS-Codes: DED51; Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen "KISA"; Straße, Hausnummer: Eilenburger Straße 1a; Postleitzahl: 04317; Ort: Leipzig; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Beschaffung umfasst die Einräumung von Nutzungsrechten an einer Contact Center Applikation sowie zugehörige Dienstleistungen zur Detailplanung, Installation, Inbetriebsetzung und Einführung sowie Pflegeleistungen. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Qualitätskriterium - Name: Gemäß Anforderungskatalog der in den Vergabeunterlagen enthalten ist / Gewichtung: 60 %; Preis - Gewichtung: 40 % II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: ja; Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat die Option, die beauftragten Pflegeleistungen für die Contact Center Applikation nach Ablauf der Vertragslaufzeit zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: Abschnitt IV Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: nicht angegeben. IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: nicht angegeben; IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt: 2022/S 125-352501 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems: nicht angegeben IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation: Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation Abschnitt V Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 110-3912 Los-Nr.: entfällt Bezeichnung des Auftrags: Beschaffung und Einführung eines Contact Center Systems V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses: 2023-03-28 V.2.2) Angaben zu den Angeboten: Anzahl der eingegangenen Angebote: 1; Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1; Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0; Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0; Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde: Offizielle Bezeichnung: Sikom Software GmbH; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: nicht angegeben; Ort: Heidelberg; NUTS-Code: DE125; Postleitzahl: nicht angegeben; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): nicht angegeben; Telefon: nicht angegeben; E-Mail: bid-management@sikom.de; Fax: nicht angegeben; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: nicht angegeben; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben; Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.): Gesamtwert des Auftrags/Loses: 255000,00 EUR. V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen: Es können Unteraufträge vergeben werden. Wert ohne MwSt.: entfällt. Anteil: 100 %. Kurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags: Es wurden mit dem Angebot keine Nachunternehmer benannt. Abschnitt VI Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben: entfällt VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen; Postanschrift: PF 10 13 64; Ort: Leipzig; Postleitzahl: 04013; Land: Deutschland; E-Mail: post@lds.sachsen.de; Telefon: nicht angegeben; Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de; Fax: nicht angegeben VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ( Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.) bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über die Auftragsvergabe. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 26.04.2023 Software
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