Beschaffung von Wertpunkten zur Kompensation des Eingriffs zur Planänderung der Böschungsneigung im fördeseitigen Vorhafen der Kleinen Schleuse Kiel-Holtenau
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Beschreibung
Das Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal (WNA NOK) plant den Ersatz der beiden kleinen Schleusenkammern in Kiel, der mit dem Planfeststellungsbeschluss (PFB) vom 18.05.2021 genehmigt wurde. Abweichend von der planfestgestellten Planung müssen die Böschungen des fördeseitigen Vorhafens angepasst werden. Durch die Neigung der Böschung, der Festlegung des Vorhafens als Bereich über Wasser an NHN +1,0 m und die Festsetzung der NHN-Linie bedingt sich eine erhöhte Böschungsbreite, die über die planfestgestellte Vorhabensgrenze hinausgeht. Für die Anpassung der Böschung ist eine Planänderung des PFB erforderlich, die zu einem erhöhten Kompensationsbedarf führt. Die Bilanzierung erfolgt nach der seit dem 14.05.2020 gültigen Bundeskompensationsverordnung (BKompV) und ergibt einen Kompensationsbedarf von 22.109 Wertpunkten. Gegenstand dieses Verfahrens ist es, wie rechtlich erforderlich, diese entsprechenden Wertpunkte im selben Naturraum des Eingriffsbereiches, also im östlichen Hügelland, zu erwerben.