Bestandesbegründungsarbeiten im Bundesforstbetrieb Niedersachsen, VOEK 312a-23
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BerlinFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 1039 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung, Bauleistung
- Ort der Leistung
- nicht angegeben
- Veröffentlicht
- Laufzeit
- 01.01.2024 bis offen
- Branche
- Bau
- CPV
- 45000000 Bauarbeiten43000000 Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen · 44000000 Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) · 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Der Bundesforstbetrieb Niedersachsen beabsichtigt im Forstwirtschaftsjahr 2024, beginnend im Frühjahr 2024, Bestandesbegründungsarbeiten in vier Revierförstereien in Niedersachsen durchführen zu lassen. Dies beinhaltet die Lieferung der Pflanzen einschließlich der Pflanzung in jedem Los. Manuelle und maschinelle Pflanzverfahren sind zugelassen. Das Pflanzverfahren ist dem zu pflanzenden Sortiment anzupassen und soll sich an der Flächenvorbereitung orientieren. Die Pflanzenanlieferung und Pflanzenlagerung erfolgt nach Absprache mit dem zuständigen Revierleiter. Es gilt die EVB Bundesforst, die Belehrung über die Gefahren gemäß EVB 9.5 (Anlage_C-02_VOEK_312a-23_EVB_BL). Dieses muss einzeln unterzeichnet und mitgeführt werden. Eine Einweisung/Belehrung/Sicherheitsunterweisung erfolgt durch die zuständige Revierleitung (Anlage_C-04e_VOEK_312a-23_Bestät_Belehrung). --- Einzelheiten zu den Losen: - Los 1: Forstrevier 7 Friesenland Liegenschaft Schweinebrück (Spolsen 1, 26340 Zetel) -Pflanzenlieferung -Pflanzung -Flächenvorbereitung -Zaunaufbau incl. Materiallieferung Ausführungszeitraum: 01.01.2024 ((bzw. nach Zuschlagserteilung) bis 01.03.2024 --- Los 2: Liegenschaft NNE Vörden (49434 Neuenkirchen-Vörden) und Wildeshausen (27793 Wildeshausen) -Pflanzenlieferung -Pflanzung Ausführungszeitraum: 01.01.2024 (bzw. nach Zuschlagserteilung) bis 01.03.2024 --- Los 3: Forstrevier 12 Schepsdorf Liegenschaft Nordhorn - Range, Landkreis Grafschaft Bentheim -Pflanzenlieferung -Flächenvorbereitung -Pflanzung -Zaunaufbau inkl. Materiallieferung Ausführungszeitraum: 01.01.2024 (bzw. nach Zuschlagserteilung) bis 31.03.2024 --- Los 4: Forstrevier 12 Schepsdorf Liegenschaft Nordhorn -Range, Landkreis Grafschaft Bentheim -Pflanzenlieferung (Obstbäume, Hochstämme) -Pflanzung -Sonstiges Ausführungszeitraum: 01.01.2024 (bzw. nach Zuschlagserteilung) bis 31.03.2024 --- Los 5: Forstrevier 6 Braunschweiger Land Liegenschaft Idensen, Landkreis 31515 Wunstorf -Pflanzenlieferung -Flächenvorbereitung -Pflanzung -Sonstiges Fertigstellungspflege -Ausführungszeitraum: 01.01.2024 (bzw. nach Zuschlagserteilung) bis 01.10.2024. Anmerkung zu diesem Los 5: Keine Pflanze darf mit trockenen Wurzeln oder Ballen gepflanzt werden und muss deshalb vor der Pflanzung gründlich in ein Alginatbad getaucht werden. Hierzu ist die Sachkunde gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung nachzuweisen. Für die Anwendung (und den Erwerb) von Pflanzenschutzmittel ist gemäß Pflanzenschutzgesetz und Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung die Pflanzenschutz-Sachkunde in Form einer personenbezogenen Scheckkarte oder Urkunde nachzuweisen. Durchgeführte Kontrollen und ausgebrachte Mengen sind tabellarisch zu dokumentieren und dem Auftraggeber vorzulegen. Oberirdische Verankerungen sind aus geschältem, unbehandeltem Holz zu erstellen. Der Pfahldurchmesser muss mindestens 10 cm betragen, die Verankerungen sind vor der Pflanzung einzuschlagen. Die Verankerungen dürfen den Ballen nicht durchstoßen. Die Einschlagtiefe in den ungelockerten Boden beträgt bei Senkrechtpfählen mindestens 30 cm. Schrägpfähle und Dreiböcke, die nicht in vorbereitete Baumgruben gesetzt werden, müssen mindestens 50 cm tief in den Boden reichen. Bei Hochstämmen bis 2,50 m Stammhöhe müssen Senkrechtpfähle oder Verankerungen aus mehreren Pfählen mindestens 25 cm und höchstens 10 cm unter den Kronenansatz reichen. Nach dem Setzen dürfen die Köpfe der Pfähle keine Aufspaltungen aufweisen und sind gegebenenfalls nachzuschneiden. Als Bindematerial ist Kokosstrick oder 5-, 7- oder 9-fädigen Kokosflechtzöpfe zu verwenden. Bei der Verarbeitung ist auf einen gebundenen Abstandshalter, damit der Stamm nicht am Pfahl scheuern kann, zu achten. Die Bindung darf weder zu straff sein noch durchhängen. Die Befestigung muss am Pfahl und nicht an einem Querholz erfolgen. Der 5-fädige Flechtzopf ist nur für Hochstämme bis zu einem Stammumfang von 14-16 cm zu verwenden. Für Bäume mit einem Stammumfang von 20-25 cm und mehr ist nur noch der 9-fädige Flechtzopf zu verwenden. --- Weitere Informationen befinden sich in den Ergänzenden Vertragsbedingungen (Anlage_C-02_EVB_BL), der Vorbemerkung zur Leistungsbeschreibung (Anlage_C-03a_Vorbemerkung_LB), der Leistungsbeschreibung Bestandesbegründung (Anlage_03b_LB_BeBegrü), der Leistungsbeschreibung Zaunbau (Anlage_C03c_LB_Zaunbau) und dem Leistungsverzeichnis/Preisblatt Anlage_B-02a_Los_1_LV_PB bis Anlage B-02e_Los_5_LV_PB).
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