Bestellung eines Datenschutzbeauftragten bzw. einer Datenschutzbeautragten
Filmförderungsanstalt, BerlinFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 482 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- nicht angegeben
- Veröffentlicht
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Um den gesetzlichen Anforderungen - entsprechend der aktuellen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) - gerecht zu werden, sucht die FFA einen geeigneten Vertragspartner für die Erbringung von Dienstleistungen und die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragen. Der externe Datenschutzbeauftragte soll zu allen datenschutzrelevanten Fragen beraten, unterstützen und die Einhaltung der Vorgaben aus der DSGVO und dem BDSG - neu sicherstellen. Die laufende Betreuung der FFA als externer Datenschutzbeauftragter soll mit einem monatlichen Umfang von durchschnittlich 1,50 Personentagen erfolgen. Der Umfang darf im Durchschnitt pro Jahr 18 Personentage nicht überschreiten. Kommt es dennoch zu Überschreitung des Monatsbudgets, ist vorher unbedingt das Einverständnis der FFA einzuholen. Sollte es aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu einem langfristigen Mehrbedarf kommen, sind entsprechende Nachverhandlungen zu diesem Vertrag notwendig. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter der FFA einmal im Jahr hausintern zu datenschutzrechtlichen Themen zu schulen. Hierfür ist ein Aufwand von 2 Personentagen zu berücksichtigen. Zur Beurteilung der IST-Situation und der möglichen Beurteilung des Einarbeitungs- bzw. Prüfzeitraumes können wir Ihnen folgende Informationen zu den bestehenden datenschutzrechtlichen Prozessen der FFA und der FFA allgemein zur Verfügung stellen: Die FFA legt - aufgrund ihrer Aufgaben - großen Wert auf ein hohes Datenschutzniveau (vgl. Ziffer 1.1.). Aus diesem Grunde wurde bislang eine externe Expertise in Anspruch genommen. Seit dem 25.05.2018 wurde mit Geltung der DSGVO ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt, der die FFA in allen Belangen zu den datenschutzrechtlichen Vorgaben und Prozessen unterstützt. Der FFA liegt aktuell ein Risikobericht aus 2024-2025 vom derzeitigen Datenschutzbeauftragten vor. Für die Datenverarbeitungsprozesse innerhalb der FFA existieren Verfahrensverzeichnisse, die regelmäßig aktualisiert werden. Datenschutzschulungen wurden durchgeführt, zuletzt allgemein im Jahr 2023. Mit den beauftragten Dienstleistern der FFA wurden Auftragsdatenverarbeitungsverträge abgeschlossen. Der Notfallplan und das Notfallkonzept werden derzeit aktualisiert. Anzahl der Mitarbeiter der FFA: ca. 100 Alle Mitarbeiter sind IT-Anwender.