Tender Republic Ausschreibungen

Bezahlkarte

Dataport AöR, Altenholzvergeben

Frist (abgelaufen)
vor 923 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, Dienstleistung
Veröffentlicht
CPV
66110000 Bankdienstleistungen30162000 Chipkarten

Beschreibung

Dataport führt dieses Vergabeverfahren im Auftrag der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen durch, welche Bedarfsträger sind. Diesem Vergabeverfahren liegt ein Beschluss der Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder über ein Modell für die Einführung einer Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards zugrunde, die für den Einsatz einer Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen maßgeblich sind. In dem Beschluss wurden Anforderungen an die Ausgestaltung der Bezahlkarte sowie zu berücksichtigende Mindeststandards konsentiert. Die Anforderungen an die Bezahlkarte sind den Teilnahmeunterlagen zur Information als Anlage „Anforderungen an die Bezahlkarte“ beigefügt. Dieses Vergabeverfahren wird unter Berücksichtigung dieses Modells für die Einführung einer Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards durchgeführt. Die Anforderungen an die Ausgestaltung der Bezahlkarte sowie die bundeseinheitlichen Mindeststandards selbst sind keine Mindestanforderungen im Sinne des Vergaberechts. Diese Anlage ist ausschließlich aus Gründen der Transparenz Teil dieser Teilnahmeunterlagen. Vorgesehen ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Betrieb, Bereitstellung und Weiterentwicklung einer Bezahlkarte insbesondere für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die abrufberechtigten Stellen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung sind abhängig von den haushälterischen Ermächtigungen des jeweiligen Landes. Die Auftragnehmer müssen sich bereit erklären, ihr System etwa bei Gesetzesänderungen anzupassen. Die erstmalige Kartenausgabe und Leistungserbringung müssen spätestens vier Wochen nach Abruf durch eine abrufberechtigte Stelle erfolgen. Durch den Einsatz von neutral und diskriminierungsfrei layouteten Bezahlkarten sollen bestehende Fachverfahren z. B. im Asylbewerberleistungsbereich bzw. bestehende Rechnungslegungssysteme ergänzt werden. Ziel ist u. a., die Kartenausgabe so zu gestalten, dass eine Vorhaltung von Bargeld ausgeschlossen werden kann (z. B. über Blankokarten, die bei Bedarf von der Behörde aktiviert werden können). Diese Ausschreibung zielt im ersten Schritt nicht auf zusätzliche Schnittstellen zu den in den Ländern und Kommunen eingesetzten Fachverfahren oder Rechnungslegungssystemen ab, sondern erwartet das Angebot einer Dienstleistung zur Zahlungsabwicklung über eine Bezahlkarte. Jede abrufende Stelle muss auf das System des Auftragnehmers zugreifen können, ohne dass gesonderte technische Schnittstellen nötig werden. Eine Anpassung von Fachverfahren oder eine Integration der Anwendung des Auftragnehmers in die bestehenden Systeme ist zu Vertragsbeginn nicht vorgesehen. Eine Integration in die Fachverfahren der Leistungsbehörden zur Vermeidung von doppeltem Erfassungsaufwand, muss in einem zweiten Schritt anbieterseitig über eine Standardschnittstelle möglich sein. Fortsetzung der Beschreibung im Bekanntmachungstext im Abschnitt Los Nr. 5.1.6, "Zusätzliche Informationen".

Zuschlag

Den Zuschlag erhielt secupay AG aus Pulsnitz am 04.07.2024. 6 Angebote gingen ein.

  1. Los 1
    secupay AG, Pulsnitz
    04.07.2024