Bildbeurteilung und -bearbeitung für die eGK
Techniker Krankenkasse, Hamburg
- Frist
- in 42 Tagen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Offenes Verfahren, Dienstleistung
- Ort der Leistung
- Hamburg · Hamburg
- Veröffentlicht
- Für KMU geeignet
- keine Angabe des Auftraggebers
- CPV
- 79961000 Dienstleistungen des fotografischen Gewerbes79961300 Spezielle Dienstleistungen des fotografischen Gewerbes
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Die Techniker Krankenkasse (TK) gibt gem. § 291 SGB V für jeden Versicherten eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) aus. Die eGK dient als Nachweis zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung und ist für Versicherte ab 15 Jahren grundsätzlich mit einem Bild des Karteninhabers auszustatten. Aus diesem Grund fordert die TK bei ihren Kunden ein Bild an. Die angeforderten Bilder können auf dem Postweg eingereicht oder online hochgeladen werden. Die bei der TK eingereichten Bilder werden, so diese nicht online hochgeladen wurden, im ersten Schritt von der TK digitalisiert. Die weitere Bildbeurteilung und -bearbeitung nimmt die TK nicht selbst vor, sondern beauftragt hierfür den Auftragnehmer (AN). Dieser prüft, beurteilt und bearbeitet die Fotos zu eGK-spezifikationskonformen Bildern für die Produktion der eGK.