Tender Republic Ausschreibungen

Coaching von Bedarfsgemeinsch.

Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat, Wiesbadenvergeben

Frist (abgelaufen)
vor 599 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
1.907.979 €
Verfahren
Offenes Verfahren, Dienstleistung
Ort der Leistung
Wiesbaden · Wiesbaden (Stadt) · Hessen
Veröffentlicht
Laufzeit
01.06.2025 bis 31.05.2027
CPV
80400000 Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht

Beschreibung

Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden schreibt die Maßnahme "Coaching von Bedarfsgemeinschaften auf der Grundlage von § 16f Abs. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem hessischen Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB) aus. Ziel der Maßnahme ist die Steigerung der sozialen Teilhabe und der beruflichen Integrations-chancen von langzeitarbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) in Bedarfs-gemeinschaften mit Kindern, in der ein oder mehrere Erwachsene nicht erwerbstätig sind. Ziel ist es, die Verstetigung des Leistungsbezuges zu durchbrechen und Perspektiven für Eltern und Kinder zu entwickeln, die für Eltern und Kindern zu beruflichen Aussichten und Möglichkeiten der Existenzsicherung führen. Dabei ist ein wichtiger Ansatz die Armutsprävention: denn durch die Erhöhung der sozialen Teilhabe, gerade der Kinder, werden die Chancen auf eine erfolgreiche Bildungs- und Erwerbsbiographie erhöht, die wiederum die Risiken des Leistungsbezugs reduzieren. Die Bedarfsgemeinschaft soll auch bei der Organisation von Hilfen unterstützt werden, beispielsweise bei der Beantragung von Leistungen für Bildung und Teilhabe, Unterstützung bei der Suche nach einem Kinder-betreuungsplatz, Verweisberatung zur Schuldnerberatung, Familienkarte, Erweiterung der digitalen Kompetenzen usw.. Durch die individuelle berufliche und soziale Förderung der Teilnehmenden, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern leben, sollen die erwachsenen Mitglieder der Bedarfs-gemeinschaft aktiviert werden, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und bei der Alltagsorganisation, Behördengängen etc. unterstützt und bestenfalls eine Arbeitsintegration herbeigeführt werden. Die teilnehmenden Erziehenden der Bedarfsgemeinschaften sollen sich ihrer Vorbildfunktion und Bedeutung ihrer sozialen und beruflichen Teilhabe für sich selbst und ihre Kinder bewusst werden. Die Teilnehmenden und deren Kinder sollen dauerhaft für Integrationsbemühungen und -aktivitäten gestärkt werden. Es wird erwartet, dass bei mindestens 30 % der Teilnehmenden aktiviert werden, indem sie a) Flankierende Hilfsangebote (nach §16a SGB II) in Anspruch nehmen b) Hilfsangebote für die Kinder und Jugendlichen zur Inanspruchnahme führen, die sich positiv auf ihre Entwicklung auswirken (z. B. BuT, Ferienfreizeiten, Sportaktivitäten, Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen, berufliche Orientierung im Hinblick auf Ausbildung und Studium etc.) c) in zielführende, qualifizierende, arbeitsmarktorientierte Maßnahmen weitervermittelt werden d) mit einem Minijob die Bedarfsgemeinschaft finanziell unterstützen 2.0. Zielgruppen Für die beiden Zielgruppen mit einer Förderung nach § 16f Abs. 2 SGB II und nach dem AQB werden die gleichen Leistungen "Beratung der Bedarfsgemeinschaft", "Workshops" und "Offener Treff" erbracht. 2.1. Zielgruppe der Förderung nach § 16f Abs. 2 SGB II Die Maßnahme richtet sich an langzeitarbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern leben. Hierzu gehören auch langzeitarbeitslose nicht erwerbstätige Alleinerziehende mit Kindern. Die Zielgruppe zeichnet sich durch eine Arbeitsmarktferne aus. Es bestehen oft gesundheit-liche, sprachliche und häusliche Vermittlungshemmnisse. Der Zugang zu den eigenen Ressourcen ist beispielsweise aufgrund fehlender Erfolgserlebnisse verloren gegangen. Das "System Familie" ist eingefahren und braucht Unterstützung in der Balancefindung zwischen den verschiedenen, individuellen Schritten zur Verbesserung der Situation. Teilnehmende mit Migrationshintergrund sollten ein Sprachniveau von mind. A2 aufweisen, damit sie an den Workshops teilnehmen können. 2.2. Zielgruppe der Förderung durch das AQB Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern ohne geregelte Kinderbetreuung leben und die Voraussetzungen des § 16f Abs. 2 SGB II nicht erfüllen. Die Zielgruppe zeichnet sich durch eine Arbeitsmarktferne aus und es bestehen oft gesund-heitliche, sprachliche und häusliche Vermittlungshemmnisse. Der Zugang zu den eigenen Ressourcen ist bspw. aufgrund fehlender Erfolgserlebnisse verloren gegangen. Das "System Familie" ist eingefahren und braucht Unterstützung in der Balancefindung zwischen den verschiedenen, individuellen Schritten zur Verbesserung der Situation. Teilnehmende mit Migrationshintergrund sollten ein Sprachniveau von mind. A2 aufweisen, damit sie an den Workshops teilnehmen können.

Ein Los

  1. Los
    Coaching von Bedarfsgemeinsch.

    Die Beauftragung hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie beginnt am 01.06.2025 und endet am 31.05.2026. Es bestehen zwei weitere Optionen zur Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr vom 01.06.2026 - 31.05.2027 und vom 01.06.2027 - 31.05.2028 Die Entscheidung über die Ausübung des Gestaltungsrechtes der Vertragsverlängerungen (Option) wird von dem Auftraggeber getroffen und steht nur …

    Zuschlag: BauHaus Werkstätten WIesbaden, Wiesbaden

    Geschätzt 1.908.980 €

Zuschlag

Den Zuschlag erhielt BauHaus Werkstätten WIesbaden aus Wiesbaden am 15.04.2025. 1 Angebote gingen ein.

  1. Gesamt
    BauHaus Werkstätten WIesbaden, Wiesbaden
    15.04.2025

Ähnliche offene Verfahren

Schulung und Weiterbildung in Deutschland, nach Frist sortiert. Alle anzeigen

  1. morgen
    Fortbildungsleistungen des Landesjugendamtes 2027 - Fachtagung Schulsozialarbeit 2027 »Gesundheit, Resilienz und Selbstfürsorge in der Schulsozialarbeit fördern und stärken« (5 Lose)
    Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - Landesjugendamt · Öffentliche Ausschreibung · Die Tagung des LJA findet im Freistaat Sachsen statt. Die Mitteilung des Veranstaltungsortes erfolgt nach Zuschlagserteilung. Die organisatorische Vorbereitung der Veranstaltung liegt in der Verantwortung des LJA und ist nicht Gegenstand der Leistung des
  2. morgen
    REZ SW 45ind JC Deutsche Weinstraße
    Bundesagentur für Arbeit Regionales Einkaufszentrum Südwest · Offenes Verfahren · Maßnahmeorte im Bezirk des REZ Südwest
  3. morgen
  4. morgen
  5. morgen
  6. morgen