Containerlieferung
Stadtverwaltung Genthin, GenthinFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 347 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- nicht angegeben
- Veröffentlicht
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Gemäß dem Abfallgesetz LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 2010 (GVBl. LSA S. 44) sowie dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 01.06.2012, zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 9 G v. 20.07.2017 I 2808, sind nicht vermiedene Abfälle einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen. Die Eintragung der vom Bieter verwendeten Verwertungs/Entsorgungsanlage in die dafür vorgesehene Zeile ist aus diesem Grund zwingend vorgeschrieben. Die Entsorgung/Verwertung hat entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Für die Verwertung des kompostierbaren Materials wird seitens des Auftraggebers ausschließlich die stoffliche Verwertung vorgeschrieben. Weiterhin ist zu beachten, dass in jeder Position für den Regelfall eine Containergröße sowie eine geschätzte Abfallmenge vorgegeben sind, diese können jedoch ggf. im Bedarfsfalle auch abweichen, so dass grundsätzlich beim Einzelpreis der Preis je m³ anzugeben ist. Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlich im Container enthaltenen Abfallmenge nach m³. Nach Anforderung durch den AG sind die Container innerhalb von 2 Werktagen zu leeren bzw. zu tauschen. Die beschriebene Leistung wird für die Dauer vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 vergeben mit einer zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils 1 Kalenderjahr. Für diesen Zeitraum gelten die angegebenen Preise als verbindlich. Mengenmehrungen oder -minderungen berechtigen nicht zu Preisänderungen. Eine konkrete Mengenangabe lässt sich im Vorfeld nicht ermitteln. Die im LV angegebenen Mengenangaben basieren auf Erfahrungswerten der vergangenen Jahre. Die angegebenen Mengen sind auf 2 Jahre hochgerechnet.