Dienstleistungskonzession für die Betreibung der Ausgabeküchen in Form eines Mittagessen-Angebots
Landratsamt BautzenFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 316 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- Arnsdorf · Sachsen
- Veröffentlicht
- Branche
- Wartung und Instandhaltung
- CPV
- 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste51000000 Installation (außer Software) · 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels · 66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen · 70000000 Immobiliendienste · 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen · 75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung · 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht · 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Beschreibung
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Los 1, Dienstleistungskonzessionsvertrag über die Essenversorgung an der Oberschule Arnsdorf: Name des Auftraggebers: Landratsamt Bautzen; Bereich/Abteilung: Zentrale Vergabestelle; Straße, Hausnummer: Bahnhofstraße 9; Postleitzahl: 02625; Ort: Bautzen; Land: Deutschland; E-Mail: Vergabe6@lra-bautzen.de; Telefonnummer: +49 3591-5251-23318; Fax: +49 3591-5250-23318; Los 2, Dienstleistungskonzessionsvertrag über die Essenversorgung für die Schüler der Grundschule Arnsdorf: Name des Auftraggebers: Landratsamt Bautzen; Bereich/Abteilung: Zentrale Vergabestelle; Straße, Hausnummer: Bahnhofstraße 9; Postleitzahl: 02625; Ort: Bautzen; Land: Deutschland; E-Mail: Vergabe6@lra-bautzen.de; Telefonnummer: +49 3591-5251-23318; Fax: +49 3591-5250-23318; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und Umfang der Leistung: Der Landkreis Bautzen schreibt für seine Oberschule und im Auftrag der Gemeinde Arnsdorf für dessen Grundschule die Versorgung der Schüler mit warmen Mittagessen während der Schulzeiten des Freistaates Sachsen aus. Da es sich hierbei um zwei unterschiedliche Trägerschaften handelt, wird das Verfahren mit 2 Losen durchgeführt, der Zuschlag aber für beide Lose an einen Essenanbieter erteilt. Die Versorgung der Grund- und Oberschüler findet in der Oberschule Arnsdorf statt, die eine Ausgabeküche hat, in denen Ergänzungen durch Eigenherstellung (Nudeln, Reis, Soßen, etc.) möglich sind, aber kein vollständiges Kochen. Für die Ausgabeküche fallen monatlich Miete, Nutzungsgebühr und Betriebskosten gemäß Anlage 1 an, die für 10 Monate (Schulzeit ohne Ferien) zu entrichten sind und Ihrerseits entsprechend in die Preise beider Verträge kalkuliert werden müssen. Die Ausgabeküche ist gemäß Inventarliste lt. Anlage 1 ausgestattet; Geschirr, Besteck, Küchenkleingeräte und andere Küchenutensilien sind vom Auftragnehmer zu stellen. An den Schulen lernen und lehren zurzeit täglich ca. 240 Grund- und 160 Oberschüler sowie 20 Lehrer. Eine Essensbeteiligung von ca. 75% der Grundschüler und ca. 35 % der Oberschüler wäre möglich, kann aber nicht garantiert werden. Eine Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer auf die angegebene Menge besteht nicht. Die Oberschule Arnsdorf befindet sich noch im Aufbau und wird eine Gesamtzahl von ca. 300 Schülern erreichen. Die Gemeinde Arnsdorf benötigt während der Ferienzeit auch eine Versorgung der 50-60 Hortkinder mit warmen Mittagessen. Hierzu würde sich die Gemeinde nach Zuschlagserteilung mit dem Essenanbieter in Verbindung setzen. Zubereitung, Lieferung und Ausgabe von Mittagessen einschließlich Frischobst- oder Rohkostanteil. Dabei ist auf ein saisongerechtes Angebot und die Verwendung von regionalen Produkten zu achten. Serviceleistungen zur Betreibung und Bewirtschaftung der Kantine, deren tägliche Reinigung inkl. der Reinigung der Tische und Stühle der Mensa einschließlich des Hoch- und Herunterstellens der Stühle, Bereitstellung des notwendigen Personals sowie die Bereitstellung von Geschirr, Besteck, Küchenkleingeräten und andern Küchenutensilien. Speisereste und Abfälle sind entsprechend der Abfallentsorgung des Landkreises Bautzen zu beseitigen. Dabei ist unnötiger Abfall zu vermeiden und vorzugsweise Erzeugnisse einzusetzen, die in abfallarmen und rohstoffschonenden Produktionsverfahren aus sekundären und nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sind und sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und Wiederverwertbarkeit auszeichnen. Es ist kein Einweggeschirr und –besteck zu verwenden, Produkte in Einwegverpackungen sowie Lebensmittel, insbesondere Zucker, Senf, Kaffeesahne etc. in Portionsverpackungen, sollen möglichst nicht ausgegeben werden. Vom Auftragnehmer ist zwingend ein Beschwerdemanagement vorzuhalten. Die Essensversorgung soll entsprechend den Vorgaben der Broschüre „Qualitätsstandards für die Schulverpflegung“ erfolgen. Die betreffenden lebensmittelrechtlichen und hygienischen Vorschriften sind zu beachten. Die angebotenen Speisen sollen den Qualitätsstandards für die Schulverpflegung entsprechend und den Geschmacksvorlieben der Jugendlichen entgegenkommen. Es ist sicherzustellen, dass in den Speisen keine künstlichen Farbstoffe und Aromen, Geschmacksverstärker, synthetische Konservierungs- und Süßstoffe enthalten sind. Es werden keine gentechnisch veränderten Lebensmittel eingesetzt. Es sind die besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen zu beachten (z.B. Fischereiprodukte, Südfrüchte, Kaffee, Kakao, Tee, Gewürze, Honig, Nüsse, Zucker, Süßwaren). Die Menülinien und Portionsgrößen sollen den Jugendlichen entsprechen unter Beachtung der Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der DGE. Der Auftragnehmer hat zu jedem Mittagessen mindestens einen Frischobst- oder Rohkostanteil bereitzustellen, welcher täglich frisch zuzubereiten ist. Bei Vorlage eines Attests zu Allergien oder anderen krankheitsbedingten Einschränkungen durch den Leistungsempfänger ist diesem ein alternatives Essen bereit zu stellen. Täglich sind 2 Wahlessen anzubieten, wovon 1 Gericht vegetarisch sein soll. Wenn die örtlichen Gegebenheiten dies ermöglichen und ein rentabler Bedarf vorhanden ist, soll ein Angebot an frischen Salat(en) und Milchprodukten vorgehalten werden. Die einzelnen Menükomponenten sind so frisch wie möglich auszugeben. Hierbei sind die Warmhaltezeiten und Garmethoden entsprechend den Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der DGE zu beachten. Die Warmhaltezeiten für die Speisen sind in der Anlage 3 beigefügt. Die Öffnungszeiten müssen entsprechend der Pausenzeiten und ohne Beeinträchtigung des laufenden Schulbetriebes erfolgen: Oberschule Mittagsversorgung von 12:05 bis 12:50 Uhr Grundschule Mittagsversorgung von 11:35 bis 12:05 Uhr und 12:50 bis 14:00 Uhr Weitere bzw. abweichende Öffnungszeiten können direkt mit der Schulleitung vereinbart werden. An Feiertagen und in den Ferien erfolgt keine Versorgung und die Kantine/Küche bleibt geschlossen, außer Versorgung Hortkinder. Der Speiseplan ist in geeigneter Weise in Absprache mit der Schulleitung, den Schülern und Lehrern mind. 14 Tage vor Lieferung zu übergeben. Miet-/Nutzungsgebühr und Betriebskosten: Raummiete: 467,94 € + Nutzungsgebühr: 966,38 € + Betriebskostenvorauszahlung: 285,33 € = Gesamtkosten* (brutto): 1.719,65 €. Die Gesamtkosten werden nur für 10 Monate (September bis Juni) erhoben und gezahlt. Eine Inventarliste ist in den Vergabeunterlagen in der Heftung Angebot beigefügt. Flächenanteil Kantine: 95,11 qm. Mit dem Angebot ist einzureichen: • Angebotsschreiben • Leistungsverzeichnisse (Konzessionsverträge) für Los 1 und Los 2 • aktueller Speiseplan für 4 Wochen mit mind. 2 Menülinien • Darstellung des Bestell- und Abrechnungssystems • Darstellung des Beschwerdemanagements • Bestätigung einer Betriebshaftpflicht mit Angabe der Deckungssummen • FB 124_LD VHB Bund Ausgabe 2017 Stand 2019 ''Eigenerklärung zur Eignung'' • mind. 3 Referenzen von gleichwertigen Leistungen in den letzten 3 Jahren, die der ausgeschriebenen Größenordnung entsprechen und eine durchgängige Laufzeit von mind. 1 Jahr haben/hatten Folgende Erklärungen werden Ihnen zur Verfügung gestellt und sind dem Angebot im Bedarfsfall entsprechend der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (FB 631) beizufügen: • FB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen • FB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft • FB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Folgende Nachweise sind im Auftragsfall sofort nach Auftragserteilung vorzulegen: • Police der Betriebshaftpflicht • erweitertes Führungszeugnis für das eingesetzte Personal • Nachweis über die Belehrung des eingesetzten Personals gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen.; Orte der Leistungserbringung: Los 1, Dienstleistungskonzessionsvertrag über die Essenversorgung an der Oberschule Arnsdorf: Offizielle Bezeichnung: Oberschule Arnsdorf; Straße, Hausnummer: Stolpener Straße 51; Postleitzahl: 01477; Ort: Arnsdorf; Land: Deutschland; Los 2, Dienstleistungskonzessionsvertrag über die Essenversorgung für die Schüler der Grundschule Arnsdorf: Offizielle Bezeichnung: Oberschule Arnsdorf, Grundschule; Straße, Hausnummer: Stolpener Straße 51; Postleitzahl: 01477; Ort: Arnsdorf; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: 2 Lose; es muss für beide Lose angeboten werden. f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Los 1, Dienstleistungskonzessionsvertrag über die Essenversorgung an der Oberschule Arnsdorf: Beginn: 01.02.2026; Ende: 31.07.2026; Option: jährlich Verlängerung; Los 2, Dienstleistungskonzessionsvertrag über die Essenversorgung für die Schüler der Grundschule Arnsdorf: Beginn: 01.02.2026; Ende: 31.07.2026; Option: jährlich Verlängerung h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 24.11.2025, 10:00 Uhr; Bindefrist: 19.12.2025 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: gem. VOL/B und Ausschreibungsunterlagen k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: gem. VOL/B und Ausschreibungsunterlagen l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-Bau) oder in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 ''Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis (s.o.) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärungen zur Eignung' ist erhältlich: Siehe Vergabeunterlagen; ZU BEACHTEN: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit MIT ANGEBOTSABGABE die Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: Umsätze des Unternehmens aus letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie vergleichbare Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mind. 3 Referenzen aus letzten 3 Kalenderjahren); Angaben zu Arbeitskräften; 1.4. Angaben zur Eintragung in das Handelsregister; Angabe Insolvenzverfahren; Angabe Liquidation; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. 2. Der Nachweis der Eignung kann auch mittels Präqualifikationsnachweis (s.o.) geführt werden. +++ HINWEIS: Gem. § 3 Abs. 1 SächsVergabeG muss grunds. das ausgefüllte Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' (hier: VHB - Bund) vorgelegt werden. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A zu machen: • mind. 3 Referenzen von gleichwertigen Leistungen in den letzten 3 Jahren, die der ausgeschriebenen Größenordnung entsprechen und eine durchgängige Laufzeit von mind. 1 Jahr haben/hatten • Bestätigung einer Betriebshaftpflicht mit Angabe der Deckungssummen Der Nachweis der Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen ist mit dem Angebot einzureichen bzw. zu versichern und spätestens bis sofort nach Auftragserteilung zu führen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: Die Angebotsauswertung erfolgt über einen Kriterienkatalog und einer Bewertungsmatrix. In die Wertung fließen die Umsetzung, die Garmethode, die Speiseplangestaltung, die Warmhaltezeiten sowie die Preise der Wahlessen ein. Der Bieter mit höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. Bei gleicher Punktzahl mehrerer Bieter, erhält der Bieter, der den günstigsten Preis für die Essenportion angeboten hat, den Zuschlag. Die einzelnen Unterkriterien und deren Gewichtung sind den Vergabeunterlagen in der Heftung Aufforderung beigefügt. Gastgewerbe/ Gastroservice
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