Digitalisierung, Inventarisierung und Präsentation der Fotosammlung des Freilichtmuseums Diesdorf - Projekt Bilder aus der Altmark
Altmarkkreis Salzwedel, SG VergabeFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 743 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- Salzwedel · Sachsen-Anhalt
- Veröffentlicht
- Branche
- Wartung und Instandhaltung
- CPV
- 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste51000000 Installation (außer Software) · 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels · 66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen · 70000000 Immobiliendienste · 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen · 75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung · 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht · 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Beschreibung
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 41.0-L-04/24-MU-MG 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Altmarkkreis Salzwedel, SG Vergabe Karl-Marx-Straße 32 29410 Salzwedel Deutschland Telefonnummer: +49 3901-840-1934 Telefaxnummer: +49 3901-840-1829 E-Mail-Adresse: vergabe@altmarkkreis.de Internet-Adresse: https://www.altmarkkreis-salzwedel.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: Digitalisierung, Inventarisierung und Präsentation der Fotosammlung des Freilichtmuseums Diesdorf - Projekt Bilder aus der Altmark Menge und Umfang: Zu den bisher ungehobenen Schätzen des Freilichtmuseums Diesdorf zählen ca. 25.000 Fotografien, Negative und Dias. Diese aussagekräftigen und wertvollen Quellen zur regionalen Kulturgeschichte der Altmark sind bisher nur unzureichend erschlossen und noch nicht systematisch digitalisiert. Der Forschung und der musealen Vermittlung stehen sie daher leider kaum zur Verfügung. Der Altmarkkreis Salzwedel beabsichtigt den Abschluss eines Werkvertrages über die Digitalisierung, Inventarisierung und Präsentation der Fotosammlung des Freilichtmuseums Diesdorf. Dies soll in zwei Projektphasen erfolgen. In Projektphase I soll die Fotosammlung des Freilichtmuseums Diesdorf erfasst und digitalisiert werden. In Projektphase II soll eine digitale Ausstellung kuratiert werden. Projektphase I: Erfassung und digitale Inventarisierung der Fotosammlung des Freilichtmuseums Diesdorf im Umfang von ca. 25.000 Fotografien, Negativen und Dias: Dabei sollen die vorhandenen Objekte und Datensätze der fotografischen Sammlung systematisch geordnet und inventarisiert werden, Abzüge, Dias und Negative hochauflösend digitalisiert und die so erzeugten Daten sowohl in der Datenbank FirstRumos erfasst, als auch auf der Plattform "museum Digital" zur Verfügung gestellt werden. Abschließend sollen die Bildträger in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Museums konservatorisch sicher verpackt und gelagert werden. Der AG hat den Arbeitsaufwand in Projektphase I mit einem Zeitaufwand von 1.716 Arbeitsstunden (= 44 Vollzeit-Arbeitswochen) veranschlagt. Projektphase II: Kuratieren einer digitalen Ausstellung Dazu sind folgende Arbeitsleistungen zu erbringen: Themenfindung in Abstimmung mit der Museumsleitung, Recherchen, Text- und Bildbearbeitung, digitale Präsentation Erstellung einer digitalen Ausstellung mit wenigstens 20 Objekten für die Homepage des Freilichtmuseums Diesdorf Der AG hat den Arbeitsaufwand in Projektphase II mit einem Zeitaufwand von 156 Arbeitsstunden (= 4 Vollzeit-Arbeitswochen) veranschlagt. Der maximale Stundensatz von 23,95 € (netto) darf nicht überschritten werden. Eine Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes. Die entsprechenden Arbeitsmaterialien für die Projektphasen I und II werden durch den AG gestellt (Durchlichtscanner, Arbeitsrechner und Archivmaterial). Der Beginn des Werkvertrags wird mit dem Maßnahmenbeginn am 12.11.2024 festgelegt. Das Ende des Werkvertrages wird mit dem Maßnahmenende am 30.11.2025 festgelegt. Ort der Leistung: Altmarkkreis Salzwedel, Kulturamt Karl-Marx-Straße 32 29410 Salzwedel 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 12.11.2024 Ende der Ausführungsfrist: 30.11.2025 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-191980ac75c-729e24d339a3641a 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 23.09.2024 10:00 Ablauf der Bindefrist: 11.11.2024 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : gemäß den Vergabeunterlagen 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : gemäß den Vergabeunterlagen 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Gem. § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA wird darauf hingewiesen, dass die Erklärungen und Nachweise aus der 124 LD + TVergG LSA verpflichtend vom Bestbieter im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung und vorsorglich von den Bietern der engeren Wahl (und seinen NU) vorzulegen sind. Die nach den Vergabeunterlagen und den in der Bekanntmachung gem. der entsprechenden Vergabe- und Vertragsordnung verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist mindestens 3, maximal 5 Werktage, vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Zur Prüfung der Unternehmereignung der Angebote, die in die engere Wahl für den Auftrag kommen, sind gem. des Formblattes 124 LD folgende Angaben zu tägigen: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind gem. des Formblatts 124 LD folgende Unterlagen vorzulegen: Nachweis der Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal Nachweis zur Eintragung in das Berufsregister sowie Gewerbeanmeldung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist weiterhin die folgende Unterlage einzureichen: Liste der Vergleichsprojekte (Bitte achten Sie darauf, dass Ihre anzugebenden Vergleichsprojekte mit dem angegebenen Leistungsspektrum übereinstimmen! Dies ist auch von präqualifizierten Bietern zu beachten.) Sollten Unterlagen firmenbedingt nicht zutreffen (z.B. weil keine Anmeldepflicht bei den entsprechenden Institutionen besteht oder keine Eintragung im Handelsregister vorliegt), reichen Sie bitte eine Erklärung zu den nicht zutreffenden Unterlagen ein. Bitte achten Sie auf die Gültigkeit der ausgewiesenen Dokumente, sofern diese eine Gültigkeitsdauer beinhalten. Unterlagen, die keine Gültigkeitsdauer beinhalten, dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Hinsichtlich der Formvorschriften der elektronischen Angebotsabgabe werden auch Erklärungen und Nachweise in elektronischer Form akzeptiert, auch wenn die ausstellende Behörde die Gültigkeit des Nachweises im Original oder als beglaubigte Kopie zulässt. Dies gilt auch für schriftlich abgegebene Angebote. Kopien der Erklärungen und Nachweise für die Eignungsprüfung werden ausdrücklich akzeptiert. (In besonderen Fällen behält sich die Vergabestelle vor, Originalunterlagen vorlegen zu lassen) Eignungsnachweise sowie der Nachweis zum PQ-Verzeichnis sind von Bietern / Bietergemeinschaften vorzulegen. Dabei müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft alle geforderten Nachweise vorliegen, sofern diese firmenbedingt zutreffen. Werden von den Bietern, die in die engere Wahl für den Auftrag kommen, Nachunternehmen benannt, sind auch von diesen sämtliche aufgeführten Eignungsunterlagen vorzulegen - nicht, wenn der Hauptbieter einen Präqualifizierungsnachweis vorlegt. Der Nachunternehmer hat das Fbl. 124 LD sowie die Unterlagen zum TVergG LSA vorzulegen. Bei präqualifizierten Nachunternehmern reicht der Eignungsnachweis zum PQ-Verzeichnis unter Angabe der PQ-Nummer. (In besonderen Fällen behält sich die Vergabestelle die gesonderte Nachforderung vor) 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Nicht registrierte Bieter sind verpflichtet, sich über Änderungen und Nachrichten im Verfahren selbst zu informieren. Sollten keine Nachunternehmer oder Bietergemeinschaften vorgesehen werden, sind die Formblätter 233 / 234 entsprechend zu streichen / zu kennzeichnen und trotzdem mit dem Angebot einzureichen. Entsprechend dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom 07. Dezember 2022 dürfen Aufträge nur an solche Bieter vergeben werden, die sich schriftlich oder elektronisch verpflichtet haben, die Anforderungen dieses Gesetzes zu erfüllen. Die Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 u. 4 TVergG LSA) sowie die Ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 11, 12, 13, 14, 17 und 18 des TVergG LSA liegen den Vergabeunterlagen bei. Dementsprechend wird auf die Möglichkeit der Durchführung von Kontrollen gem. § 17 TVergG LSA und die Festsetzung von Sanktionen gem. § 18 TVergG LSA hingewiesen. Sollten keine Nachunternehmen für die Ausführung der Leistung/Maßnahme anfallen, ist die Anlage nach § 14 TVergG LSA zu streichen u. trotzdem entsprechend einzureichen. Die Anlagen des TVergG LSA sind auch von benannten Nachunternehmern / Bietergemeinschaften vorzulegen. Dabei ist es ausreichend, wenn die Anlage zu § 14 TVergG LSA von Bietergemeinschaften insgesamt vorgelegt werden. Hinsichtlich der Vermeidung von diskriminierenden Vergabeverfahren durch Ungleichbehandlung inländischer und ausländischer Bieter bei Anwendung des § 11 Abs. 1-4 TVergG LSA im Fall festgestellter Binnenmarktrelevanz erfolgt eine Anpassung des Verfahrens aus Gleichbehandlungsgrundsätzen bei ausländischen Bietern oder Bietern, die die Leistung außerhalb der Bundesrepublik erbringen wollen. Ein Nachprüfungsantrag wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag vor der Nachprüfungsbehörde durchgeführt. Die Vergabekammern des Landes Sachsen-Anhalt sind Nachprüfungsbehörde unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 Abs. 2 GWB im Sinne der §§ 19 - 22 TVergG LSA. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Werktagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat und mehr als 15 Werktage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro, soll aber den Betrag von 1000 Euro nicht übersteigen. Digitalisierung von Dokumenten,Fotografie
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