Tender Republic Ausschreibungen

Druckerzeugnisse Heizungslabel

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), EschbornFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 945 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Offenes Verfahren
Ort der Leistung
Main-Taunus-Kreis · Hessen
Veröffentlicht
Für KMU geeignet
keine Angabe des Auftraggebers
Branche
Druck
CPV
22300000 Postkarten, Glückwunschkarten und andere Druckerzeugnisse22458000 Spezial-Druckerzeugnisse

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) sind Bezirksschornsteinfeger seit 2017 dazu verpflichtet, im Rahmen der Feuerstättenschau ein Effizienzlabel auf Heizungsaltanlagen anzubringen und dabei dem Heizungseigentümer eine Informationsbroschüre auszuhändigen. Neben den Schornsteinfegern (den sog. „Verpflichteten“) dürfen auch Heizungsinstallateure oder Energieberater (die sog. „Berechtigten“) solche Label anbringen. Insgesamt wurden bis September 2023 ca. 12,7 Millionen Label verklebt. Das BAFA wurde vom BMWK damit beauftragt, für die Bereitstellung der Heizungslabel zu sorgen und bedarfsgerecht den Schornsteinfegern sowie interessierten Berechtigten zur Verfügung zu stellen. Der Bedarf an Heizungslabeln für die „Verpflichteten“ (Schornsteinfeger) wird über den Zentralen Innungsverband der Schornsteinfeger (ZIV) ermittelt. Daraufhin wird der Druckauftrag an die Druckerei erteilt, die neben dem Druck auch für die bundesweite Distribution der Label-Pakete in Absprache mit dem ZIV an die Innungen zuständig ist. Die Schornsteinfeger bekommen dann diese Heizungslabel in Form von Großpaketen von ihren Innungen ausgehändigt. Neben den Heizungslabeln muss auch zeitgleich eine Informationsbroschüre gedruckt sowie an die Innungen verteilt werden, die Teil des Großpakets ist. Es gibt schätzungsweise rund 7.700 Schornsteinfeger in Deutschland. Die zweite Gruppe, die „Berechtigten“ (Heizungsinstallateure, Energieberater), wird über das BAFA versorgt. Das BAFA sendet auf Bestellung ein oder mehrere Pakete postalisch an die Berechtigten. Laut § 18 Abs. 2 EnVKG dürfen ab dem 26. September 2019 nur Heizungslabel nach dem Muster der Anlage 2 EnVKG verklebt werden (siehe Anlage III). Um den Bedarf der Verteilstellen (ca. 56 Schornsteinfegerinnungen) zu decken, muss der Auftragnehmer bis zum 30.04.2024 mindestens 6.400 Großpakete mit 832 Tsd. Heizungslabeln produzieren und an die Schornsteinfegerinnungen ausliefern können. Der Auftragnehmer muss nach 6 Monaten in einer weiteren Lieferphase, je nach dem von den Verteilstellen gemeldeten Bedarf, weitere Label-Pakete produzieren und ausliefern können.

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