Dynamisches Beschaffungssystem Planungsleistungen Hydraulischer Abgleich (VOEK 127-25)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Anstalt des öffentlichen Rechts, Bonn
- Frist
- in 221 Wochen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren, Dienstleistung
- Ort der Leistung
- Bonn (Stadt) · Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlicht
- Für KMU geeignet
- ja, laut Bekanntmachung
- Branche
- Ingenieurleistungen
- CPV
- 71321200 Heizungsplanung71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros · 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen · 71323100 Planung von Stromversorgungssystemen
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Die AG verwaltet bundesweit diverse Wohn- und Dienstliegenschaften. Mit der Verordnung zur Sicherstellung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen kurz EnSimiMaV hatte die Bundesregierung beabsichtigt, Gebäudeeigentümer dazu zu verpflichten, technische Optimierungen zur Energieeinsparung an ihren Heizungsanlagen in Form von einem hydraulischen Abgleich vorzunehmen. Dieser hydr. Abgleich, Optimierung der Wärmeversorgungsanlage, Prüfung Dekarbonisierung, Einsatz Wärmepumpe, soll sukzessiv in einzelnen Sprints im Rahmen eines dynamischen Beschaffungsverfahrens erfolgen. Die Planungsleistungen werden im Rahmen einer agilen Vorgehensweise in unterschiedlichen Umfängen der zu sanierenden Liegenschaften benötigt. Die AG wird die Planungsleistungen für die jeweiligen Liegenschaften in einzelnen Sprints im Rahmen eines dyn. Verfahrens vergeben. Dadurch soll es auch kleineren und mittleren Planungsbüros ermöglicht werden, die Leistungen zu erbringen. Die Leistungserbringung umfasst Planungsleistungen, die zur Planung, Beratung, Ausschreibung, Bauleitung/Bauüberwachung sowie für die spätere Umsetzung in Anlehnung an die Leistungsphasen 1 bis 9 des § 55 HOAI erforderlich sind. Der Leistungsschwerpunkt liegt auf Planungsleistungen in den KG 420 (421 - 423), der Auftrag umfasst dabei alle weiteren Planungsleistungen, die zur Erreichung des Auftragsziels erforderlich sind. Im Wesentlichen sind folgende Leistungen, angelehnt an § 55 HOAI, für den hydraulischen Abgleich zu erbringen: • Bestandsaufnahme aller Raumheizflächen einer Liegenschaft durch tabellarische Dokumentation folgender Merkmale: Art der Verbraucher (Fußboden-, Decken- Wandheizung, Heizkörper usw.), Angabe Fabrikat, Typ, Anzahl der Heizkreise, Rippen oder Platten, nutzungsspezifische Besonderheiten, Raumzuordnung, Position, Wärmeleistung in Watt • Erstellen von Grundrisszeichnungen sowie Strangschema, falls diese nicht vorliegen • Fachplanungsleistungen KG 421 bis 423 • Ausführungsplanung • Heizlast- und Rohrnetzberechnung mit Berechnungssoftware • Planung der Wärmeerzeugungsanlagen nach der AMEV-Empfehlung „Wärmeversorgungsanlagen 2021“, der DIN EN 12831 sowie der ASR 3.4 in der jeweils gültigen Fassung • Erstellung von Termin- und Ablaufplänen für die Umsetzung der Baumaßnahmen • Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe • Objekt- und Bauüberwachung Im Zusammenhang damit sind flankierend z.B. auch folgende Planungsleistungen von Randbereichen / Nebenleistungen insbesondere in folgenden Bereichen – soweit im Einzelfall erforderlich – zu erbringen: Einfache Schlitz- und Durchbruchsarbeiten, Verputzarbeiten, Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, Gerüstbau/Gerüststellung. Die Leistungen sind grundsätzlich im Dokument Leistungsverzeichnis dargestellt, im weiteren Stadium behält sich die Auftraggeberin vor, den Leistungsumfang zu spezifizieren. Dabei wird die Planung in einzelne Planungsphasen strukturiert (siehe Leistungsverzeichnis, dort a.E. Übersicht differenzierter Planungsleistungen). Einige Leistungen müssen stets erbracht werden, die Erbringung bzw. der jeweilige Umfang der Bedarfs- und Alternativpositionen wird durch die AG auf Grundlage von Entscheidungsvorlagen getroffen. Abhängig von den getroffenen Entscheidungen kann es dazu führen, dass ein partieller oder sogar ein großflächiger Raumheizflächentausch zu planen ist, wobei dieser für die Berechnung des hydraulischen Abgleichs zu berücksichtigen ist. Für den Fall des Raumheizflächentausches ist eine weitere Entscheidung hinsichtlich der Planung der AG vorgesehen. Sollte ein Austausch der Raumheizflächen gefordert sein, sind auch die entsprechenden Bedarfspositionen zu erbringen. Die AG wird ihren jeweiligen Leistungsbedarf im Rahmen eines dynamischen Verfahrens mit jeweils einer Aufforderung zur Angebotsabgabe an die zu diesem Zeitpunkt geeigneten Planungsbüros (Bewerberpool) kommunizieren. Dabei sind die Sprints nach den Komplexitätsgraden „Basisprojekte“ und „komplexe Projekte“ aufgeteilt.
Ein Los
- Los 1Dynamisches Beschaffungssystem Planungsleistungen Prüfung, Optimierung und Dekarbonisierung von Wärmeversorgungsanlagen (VOEK 127-25)
Die AG verwaltet bundesweit diverse Wohn- und Dienstliegenschaften. Mit der Verordnung zur Sicherstellung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen kurz EnSimiMaV hatte die Bundesregierung beabsichtigt, Gebäudeeigentümer dazu zu verpflichten, technische Optimierungen zur Energieeinsparung an ihren Heizungsanlagen in Form von einem hydraulischen Abgleich vorzunehmen. Dieser hydr. …
ohne Wert
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