Einrichtung und Betrieb einer Bescheinigungsstelle für die steuerliche Förderung von FuE-Vorhaben in deutschen Unternehmen (Forschungszulage)
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Bonn
- Frist (abgelaufen)
- keine Frist angegeben
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Dienstleistung
- Ort der Leistung
- Bonn (Stadt) · Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlicht
Beschreibung
Gemäß § 6 FZulG ist die Voraussetzung für die Gewährung der Forschungszulage eine Bescheinigung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch die einzurichtende Bescheinigungsstelle. Nach § 14 FZulG wurde das BMBF als zuständige Stelle für das Bescheinigungsverfahren benannt und beabsichtigt, einen oder mehrere externe Auftragnehmer mit dieser Aufgabe zu beauftragen.