Tender Republic Ausschreibungen

Einsatzbereiche für vierarmige Knotenpunkte im Zuge von Straßen der EKL 2

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Bergisch Gladbachvergeben

Frist (abgelaufen)
vor 656 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
168.067 €
Verfahren
Offenes Verfahren, Dienstleistung
Veröffentlicht
Laufzeit
06.11.2025 bis offen
CPV
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung

Beschreibung

Die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) sehen für die verschiedenen Entwurfsklassen (EKL) im Regelfall nur bestimmte Knotenpunktarten vor. Bei einer Anbindung von Straßen der EKL 2 mit Straßen der EKL 2 oder 3 kommen teilplangleiche Knotenpunkte zur Anwendung. Beim Anschluss der Verbindungsrampe an eine Straße der EKL 2 werden im Bereich der Einmündung aus Sicherheitsgründen Lichtsignalanlagen eingesetzt, beim Anschluss der Rampe an eine Straße der EKL 3 können auch andere Lösungen, wie beispielsweite ein Kreisverkehr, zur Anwendung kommen. Die RAL lassen jedoch in zu begründenden Ausnahmefällen auch Abweichungen von den dargestellten Regelfällen zu. Werden aufgrund großer Fahrtweiten hohe Fahrtgeschwindigkeiten angestrebt, können auch teilplanfreie Knotenpunkte zum Einsatz kommen. Hierbei soll jedoch auf die Kontinuität bei der Ausbildung aufeinanderfolgender Knotenpunkte geachtet werden. Bei geringerer Verkehrsbedeutung sind hingegen auch plangleiche Kreuzungen möglich. Sowohl bei neu geplanten Straßen der EKL 2 als auch im älteren Bestand vergleichbarer Strecken der Verbindungsfunktionsstufe LS II ist festzustellen, dass beide genannten Ausnahmefälle häufiger anzutreffen sind. Aktuellere Studien zu den Einsatzgrenzen und Sicherheitswirkungen von plangleichen und teilplangleichen Knotenpunkten im Zuge von Straßen der EKL 2, die auch die unterschiedlichen finanziellen Aufwände und Flächenverbräuche, insbesondere im Falle von Kreuzungsbauwerken berücksichtigen, existieren somit nicht. Ziel des Forschungsprojektes ist es, die Einsatzgrenzen der verschiedenen Knotenpunktarten im Zuge von Straßen der EKL 2 klarer zu definieren und eine eindeutigere Abgrenzung zu finden. Hierbei sollen die Verkehrssicherheit, die Verkehrsqualität sowie die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeitsaspekte für die Knotenpunktarten und deren Umfeld berücksichtigt werden. Aus den so gewonnenen Erkenntnissen sollen Empfehlungen abgeleitet werden, ob und wenn inwiefern die Vorgaben der RAL angepasst werden müssen.

Ein Los

  1. Los
    FE 02.0477/2023/FGB - "Einsatzbereiche für vierarmige Knotenpunkte im Zuge von Straßen der EKL 2"

    Die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) sehen für die verschiedenen Entwurfsklassen (EKL) im Regelfall nur bestimmte Knotenpunktarten vor. Bei einer Anbindung von Straßen der EKL 2 mit Straßen der EKL 2 oder 3 kommen teilplangleiche Knotenpunkte zur Anwendung. Beim Anschluss der Verbindungsrampe an eine Straße der EKL 2 werden im Bereich der Einmündung aus Sicherheitsgründen …

    Zuschlag: Karlsruher Institut für Technologie, Karlsruhe

Zuschlag

Den Zuschlag erhielt Karlsruher Institut für Technologie aus Karlsruhe am 06.11.2025.

  1. Gesamt
    Karlsruher Institut für Technologie, Karlsruhe
    06.11.2025