Tender Republic Ausschreibungen

Entgelte von sog. UGC-Plattformen für künstlerisch/publizistische Leistungen und deren Einbeziehung in die Künstlersozialabgabe

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BonnFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 1224 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb
Ort der Leistung
nicht angegeben
Veröffentlicht
CPV
79315000 Sozialforschung

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Die digitale Vermarktung künstlerisch/publizistischer Leistungen findet auch in der Kultur- und Kreativwirtschaft immer größere Verbreitung. Die dabei an Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten gezahlten Entgelte und Honorare sind vielfach nicht künstlersozialabgabepflichtig. Dies gilt vor allem dann, wenn Inhalte über sog. User-Generated-Content-Platforms (UGC-Plattformen), wie etwa YouTube, Instagram oder TikTok, verbreitet werden. Die hierbei gezahlten Entgelte unterliegen derzeit überwiegend nicht der Abgabepflicht, da die aktuelle Rechtslage eine Verpflichtung von UGC-Plattformen mit Sitz im Ausland zur Zahlung der Künstlersozialabgabe (KSA) nicht zulässt. Nach aktuellem Erkenntnisstand zahlen UGC-Plattformen über drei Wege Gelder für künstlerisch/publizistische Leistungen aus. Insbesondere bei erfolgreichen Künstlerinnen und Künstlern erfolgt die Auszahlung häufig an Labels, die Verträge mit den UGC-Plattformen abschließen. In dieser Konstellation zahlt bereits das Label KSA. Zum Teil erfolgen die Auszahlungen auch unmittelbar an die Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten. Diesen Auszahlungen liegen oft Direktverträge zwischen UGC-Plattformen und den Künstlerinnen und Künstlern zugrunde. Hier besteht derzeitig keine Verpflichtung zur Zahlung der KSA. Schließlich schütten UGC-Plattformen auch an Verwertungsgesellschaften (insb. GEMA) Gelder zur Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche aus. Auf die an die Künstlerinnen und Künstler ausgeschütteten Gelder fällt aufgrund der Sonderstellung der Verwertungsgesellschaften im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) keine KSA an. Hinsichtlich der beschriebenen Verteilungswege ist das Finanzvolumen zwischen UGC-Plattformen und denjenigen, die dort Inhalte platzieren, weitgehend eine „black box“. Selbst eine grob näherungsweise Schätzung ist mit den bislang bekannten Daten und vorliegenden Informationen nicht möglich. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, möglichst realistische Informationen über die Finanzströme der UGC-Plattformen in Richtung der Künstlerinnen und Künstler bzw. Publizistinnen und Publizisten zu generieren. Es sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, wie hoch die Ausschüttungen für aus Deutschland abgerufene künstlerisch/publizistische Leistungen sind. Schließlich sollen näherungsweise die Mehreinnahmen quantifiziert werden, die sich aus einer Einbeziehung der UGC-Plattformen in die KSA ergeben würden. Von dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin wird erwartet, ein zielführendes Konzept zur Erreichung dieser Erkenntnisse vorzulegen. Ob dies durch Recherche und Analyse von Geschäftsberichten möglich ist oder ob hierfür Befragungen durchgeführt werden müssten, kann aktuell noch nicht abgeschätzt werden. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin hat den Auftraggeber regelmäßig über den Projektverlauf zu unterrichten. Die Ergebnisse des Zwischen- und des Abschlussberichts sind vom Auftragnehmer/von der Auftragnehmerin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und bei einer Sitzung des Beirats der Künstlersozialkasse vorzustellen. Im Angebot ist das geplante inhaltliche und methodische Gesamtkonzept zu beschreiben und zu begründen. Es ist anzugeben, ob eigenständige quantitative und qualitative Erhebungen durchgeführt werden. Dem Angebot ist ein in Monate und Arbeitsschritte untergliederter Zeitplan beizufügen. Das Projekt hat eine Laufzeit von sechs Monaten und wird spätestens am 1. August 2023 beginnen. Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02.