Entwicklung und Abstimmung von Standards für natur- und umweltbezo-gene Prüfungen beim Stromnetzausbau
Bundesamt für Naturschutz, BonnFrist abgelaufen
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Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Die im Oktober 2023 verabschiedete geänderte EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (RED III), die gerade in deutsches Recht (insbesondere §§ 12n und 43n EnWG) umgesetzt wird, schafft neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Planung und Genehmigung von Vorhaben des Stromnetzausbaus. Bezüglich der Methodik zur Planung der Stromnetzinfrastruktur ergeben sich daraus im Hinblick auf die verschiedenen naturschutzrechtlichen Prüferfordernisse große Unsi-cherheiten und offene Fragen. Bei der naturschutzrechtlichen und -fachlichen Begleitung des Umsetzungsprozesses und bei der anschließenden Operationalisierung der Neuregelungen für die Planungspraxis bestehen ebenfalls große Herausforderungen. Diese bestehen auf planerischer Ebene z. B. bei der der Bewertung von Raumwiderstandsklassen (u.a. bezüglich indikatorischer Aspekte für arten- und naturschutzrechtliche Belange) und den Bewertungsschritten für eine nachvollziehbare Ableitung von Infrastrukturgebieten (§ 12j, Abs. 1 EnWG) unter Berücksichtigung von räumlichen und technischen Alternativen, die dann in einen Infrastrukturgebieteplan aufgenommen werden. Auf Genehmigungsebene bestehen neue Anforderungen z. B. hinsichtlich der Ableitung einer konkreten Trasse innerhalb der Infrastrukturgebiete (§ 43n EnWG), bei den erforderlichen Über-prüfungsinstrumenten, der Bewertung von Konflikten und der Ableitung von Minderungsmaß-nahmen auf Grundlage unterschiedlicher Konstellationen vorhandener Daten zum Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten bei fehlendem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag. Der Ausbau der Stromnetze wird als Freileitung und als Erdkabel realisiert, so dass bei der Bearbeitung die spezifischen Aspekte von Freileitungen als auch von Erdkabeln zu berücksichtigen sind. Zudem sind unterschiedliche Ausbauformen sowie die jeweiligen planerischen Ebenen, Netzentwicklungsplan, Infrastrukturgebieteplan und Planfeststellung zu unterscheiden. Die Berichte eines FuE-Vorhabens in diesem Themenfeld sind gerade in Druck als BfN Schriften 688 und 689. Sie entstanden aber noch unter den anderen Randbedingungen einer Bundesfachplanung, die jetzt durch die Planung von Infrastrukturgebieten ersetzt wird. Dennoch sollten die Methodenvorschläge aus diesem FuE-Vorhaben z. T. auch künftig bei der Ausweisung von Infrastrukturgebieten (§ 12j EnWG) eine Orientierungshilfe bilden und - wo geboten - entsprechend fortentwickelt werden.