Tender Republic Ausschreibungen

Entwurfsplanung (LP 2- 3) für die Neugestaltung des Parkplatzes Wilhelmsplatz

Stadt Schwelm, SchwelmFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 813 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Ort der Leistung
Stadt Schwelm Der Bürgermeister Hauptstraße 14 58332 Schwelm
Veröffentlicht
CPV
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Entwurfsplanung (LP 2- 3) für die Neugestaltung des Parkplatzes Wilhelmsplatz Es geht um die derzeitige Beleuchtung, Wege für Rad- und Fußgänger, weitere Nutzung für das Stadtfest "Heimatfest", Ladepunkte für E-Mobilität, neue Markierung, Möglichkeit einer zweiten Parkebene, etc. Entwurfsplanung (Leistungsphasen 2 und 3). I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung drei Referenzen mit dem Inhalt: Planungen für Parkplätze mit zweiter Parketage mit dynamischer Beanspruchung und Ladeinfrastruktur 3. rechtliche Eignung: Keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Zuschlagskriterien 1) Preis: 40 % 2) Referenzen: 35 % 3) Fertigungszeitpunkt (schnellst mögliche Fertigung): 25 % VI. Ausführungszeitraum Nach der Submission - schnellst möglich !! Bitte beachten Sie die Checkliste für die Angebotsabgabe, damit Sie keine Unterlagen vergessen!! Entwurfsplanung Parkplatz, Neugestaltung, Beleuchtung, zweites Parkdeck, Rad- und Fußwege, neue Markierung

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