Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Arbeits- und Brandschutzes
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)
- Frist (abgelaufen)
- keine Frist angegeben
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Verhandlungsvergabe
- Ort der Leistung
- nicht angegeben
- Veröffentlicht
- Branche
- Wartung und Instandhaltung
- CPV
- 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste51000000 Installation (außer Software) · 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels · 66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen · 70000000 Immobiliendienste · 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen · 75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung · 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht · 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die betriebsärztliche, arbeitssicherheitstechnische und brandschutztechnische Betreuung des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU). Es wird ausdrücklich eine enge Zusammenarbeit zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Brandschutzbeauftragten sowie des Betriebsarztes gefordert, die sich insbesondere in der gegenseitigen Abstimmung und Organisation der zu erledigenden Aufgaben ausdrückt und damit zu Synergieeffekten vornehmlich des benötigten Zeitaufwandes insgesamt führt. Darüber hinaus ist eine enge Zusammenarbeit mit der Arbeitsschutzkoordinatorin der Auftraggeberin unabdingbar. Um dies zu gewährleisten, wird die Leistung insgesamt vergeben. Das LAU ist die obere Fachbehörde für Natur- und Umweltschutz in Sachsen-Anhalt und gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt. Auf wissenschaftlich-technischen Grundlagen messen, beobachten und bewerten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LAU den Zustand der Umweltmedien im Bundesland. Insbesondere für das Ministerium, aber auch für andere Behörden und Einrichtungen des Landes ist das LAU fachlicher Ansprechpartner und Berater. Das LAU erfüllt Fachaufgaben und zum Teil Vollzugsaufgaben u.a. in den Bereichen: Kreislaufwirtschaft / Immissionsschutz, Luftreinhaltung / vor- und nachsorgender Bodenschutz / Naturschutz und Landschaftspflege / Klimawandel bzw. -schutz / Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien / Chemikaliensicherheit / Umweltradioaktivität, Strahlenschutz / gentechnische sowie weitere spezielle Laboranalysen. Das LAU (im Folgenden „AG“ genannt) hat insgesamt 205 beschäftigte, die sich wie folgt auf die Standorte des LAU verteilen: Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale): 136 Reilstraße 72, 06114 Halle (Saale): 27 Magdeburg, Wallonerberg 6-7, 39104 Magdeburg: 13 Zerbster Straße 7, 39264 Steckby: 8 Ballerstedter Straße 11, 39606 Osterburg: 4 Lindenstraße 18, 39606 Iden 6 Heimarbeit, Forst, naturschutzfachliche Berater: 11 Zu den Liegenschaften zählen u. a. Laboratorien, Werkstätten, Lager sowie Büroräume. Aufgrund eines nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats können die Inhalte hier nur auszugsweise dargestellt werden. Alle Inhalte entnehmen Sie bitte der Anlage 01_Leistungsbeschreibung. I. Vertragsgegenstand Vertragsgegenstand ist die Tätigkeit bei der Erbringung sämtlicher arbeitssicherheitstechnischer, arbeitsmedizinischer Leistungen sowie die Wahrnehmung der Tätigkeit des externen Brandschutzbeauftragten, die der AG entsprechend den geltenden Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Regelungen erfüllen muss. II. Leistungszeitraum Der Auftrag wird als Rahmenvereinbarung vergeben. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.01.2024 und endet mit Ablauf des 31.12.2027. Der Auftraggeber behält sich vor, den Leistungszeitraum zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. III. Leistungsinhalt 1. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen ergeben sich insbesondere aus den folgenden gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweils aktuellsten Fassung: siehe Leistungsbeschreibung 2. Brandschutzbeauftragter Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. V. Organisatorische Anforderungen 1. Vertretungs- und Auskunftsberechtigte Der AN benennt gegenüber dem AG, rechtzeitig vor Vertragsbeginn, mindestens zwei vertretungs- und auskunftsberechtigte Personen zu allen vertrags- und leistungsbezogenen Angelegenheiten. 2. Anforderungen an das einzusetzende Personal Der AN erbringt die vertraglichen Tätigkeiten durch das im Angebot benannte Personal. Das eingesetzte Personal erfüllt die Anforderungen gemäß ASiG für die arbeitsmedizinische und arbeitssicherheitstechnische Betreuung bzw. gemäß DGUV Information 205-003 für die brandschutztechnische Betreuung. Der AN darf das von ihm benannte Personal nur bei dauerhafter Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit, die jeweils mehr als einen Monat andauern, Kündigung oder aus sonstigen wichtigen Gründen austauschen. Der AN hat auf Verlangen des AG bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere wiederholte oder schwerwiegende Verstöße gegen Vertragspflichten oder mangelnde fachliche Qualifikation oder Erfahrung, das benannte Personal auszutauschen. Als Ersatz eingesetztes Personal muss über gleichwertige Qualifikationen und Erfahrungen verfügen. Es gelten die Anforderungen zur persönlichen Eignung des einzusetzenden Personals aus dem Vergabeverfahren. Ein Zustimmungsvorbehalt des AG bleibt bestehen. Durch den Wechsel/Austausch von Personal entstehende Kosten trägt der AN. Ist das vom AN entsandte Personal verhindert, ist der AN zur unverzüglichen Mitteilung gegenüber dem AG verpflichtet. Der AN hat auf Verlangen des AG sicherzustellen, dass die Vertretung innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt des Verhinderungsfalls von gleichermaßen qualifizierten Personal sichergestellt wird. 3. Fachkunde des einzusetzenden Personals Der AN sichert die in § 3, Kapitel 1 der Vorschrift 2 DGUV für die arbeitsmedizinische und arbeitssicherheitstechnnische Betreuung bzw. für den Brandschutzbeauftragten in der DGUV Information 205-003 beschriebene Fachkunde seines zur Leistungserbringung eingesetzten Personals zu. Der AN muss die personellen und organisatorischen Ressourcen besitzen, dass die AG, im Laufe eines Kalenderjahres und gemäß der Mitarbeiterzahl, in ausreichendem Maße besucht und betreut wird. 5. Einsatzzeit Die jährliche Einsatzzeit des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit schätzt die Auftraggeberin auf Basis der Vorjahreswerte auf insgesamt ca. 120 Stunden. Die Stundenverteilung regeln die Vertragsparteien nach Zuschlagserteilung untereinander. Die jährliche Einsatzzeit des externen Brandschutzbeauftragten schätzt die Auftraggeberin auf Basis bisheriger Erfahrungen auf ca. 40 Stunden. Zu Beginn eines Kalenderjahres wird dem AN die aktuelle Anzahl der zu betreuenden Mitarbeiter von der AG mitgeteilt. Die Abfrage erfolgt durch den AN. Auf dieser Basis wird die Festsetzung der Jahreseinsatzzeiten für die Grundbetreuung des laufenden Kalenderjahres grundsätzlich verbindlich. Sofern Änderungen der Unfallverhütungsvorschriften oder der zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung geringere Jahreseinsatzzeiten für die Grundbetreuung für ausreichend erachten, gelten diese als verbindlich. 6. Arbeitsplan Zu Beginn des Leistungszeitraumes sowie zum Ende eines jeden Kalenderjahres wird, für das Folgejahr, in gegenseitiger Abstimmung ein Arbeitsplan aufgestellt. Dieser beinhaltet unter anderem die vorgegebenen Tätigkeiten sowie feststehende Terminvorgaben der Auftraggeberin (z. B. Arbeitsschutzausschussberatungen). Der AG und der AN stimmen zu Beginn eines Kalenderjahres den Jahresarbeitsplan inklusive der Jahreseinsatzzeiten ab. Die Gesamteinsatzstunden der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes sowie des externen Brandschutzbeauftragten sind auszuweisen. Dabei ist zwischen der Grundbetreuung und dem geplanten betriebsspezifischen Teil der Betreuung zu unterscheiden. 8. Delegationserlaubnis Die Delegationserlaubnis wird nur im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen erteilt. VI. Verschwiegenheitspflicht Der Auftragnehmer hat über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die mit der Ausführung der Leistung beschäftigten Mitarbeiter*innen zu verpflichten.
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