Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur im Landkreis Oldenburg, sowie an einem Standort in der Stadt Oldenburg (Oldb)
Landkreis OldenburgFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 192 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, Dienstleistung
- Ort der Leistung
- Oldenburg (Landkreis) · Niedersachsen
- Veröffentlicht
- Laufzeit
- offen bis 30.06.2034
- Für KMU geeignet
- keine Angabe des Auftraggebers
- CPV
- 63712600 Betankung von Fahrzeugen31681500 Aufladegeräte · 31682000 Bedarf für die Stromversorgung · 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen · 71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die flächendeckende und bedarfsgerechte Errichtung und der Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Pkw und kleine Nutzfahrzeuge) im öffentlichen Straßenraum, sowie auf den öffentlich-zugänglichen Flächen, die im Eigentum des Landkreises Oldenburg oder der kreisangehörigen Kommunen, sowie an einem Standort in der Stadt Oldenburg (Oldb) stehen. Die Errichtung von Ladeinfrastruktur auf nicht öffentlich-zugänglichen Flächen ist nur im Ausnahmefall zulässig. Zur Ermittlung der im Rahmen der Ausschreibung zu errichtenden Ladeinfrastruktur hat der Landkreis eine Prognose über die Anzahl an Elektrofahrzeugen und Ladebedarfe der Elektrofahrzeuge in dem Landkreis bis zum Jahr 2035 erstellt und den Errichtungsmengen zugrunde gelegt. Ausgeschrieben wird eine im gesamten Vertragsgebiet zu installierende Nennausgangsleistung von 6.000 kW, die in zwei Teillosen vergeben wird. In Los 1 "Nord" ist eine zu errichtende Ladeleistung von 3.500 kW vorgesehen, in Los 2 "Süd" von 2.500 kW. Die Errichtung weiterer Ladeeinrichtungen ist nach einer gesonderten Bedarfsprüfung möglich. Die Einzelheiten regelt der Vertrag über Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur. Es ist die Errichtung von AC-, DC- und HPC-Ladepunkten vorgesehen. Der Landkreis beabsichtigt, an die Betreiber im Wege ein grundsätzlich exklusives allgemeines Recht für die Errichtung und den Betrieb der Ladeeinrichtungen im öffentlichen Straßenraum und auf den öffentlich-zugänglichen kommunalen Flächen zu vergeben. Die Einzelheiten regelt der Vertrag über Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur.
2 Lose
- Los 1Nord
Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur im Landkreis Oldenburg - Los 1 "Nord" (Gemeinde Ganderkesee, Hatten, Hude und Wardenburg, sowie ein Standort in der Stadt Oldenburg (Oldb)) mit einer errichtenden Ladeleistung von 3.500 kW.
ohne Wert - Los 2Süd
Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur im Landkreis Oldenburg - Los 2 "Süd" (Gemeinde Dötlingen und Großenkneten, Samtgemeinde Harpstedt sowie Stadt Wildeshausen) mit einer zu errichtenden Ladeleistung von 2.500 kW.
ohne Wert