Ersatzbeschaffung einer Mobilen Schachtwinde (MSW)
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), PeineFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 49 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, Lieferung
- Ort der Leistung
- Salzgitter · Salzgitter (Stadt) · Niedersachsen
- Veröffentlicht
- Für KMU geeignet
- keine Angabe des Auftraggebers
- CPV
- 42412120 Winden für den Untertagebergbau
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach §9a Abs.3 S.1 des Atomgesetz (AtG) zur Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen. In dieser Funktion vergibt die BGE Arbeiten zur und im Rahmen der Errichtung eines Endlagers im früheren Eisenerzbergwerk Konrad. Zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, der Durchführung von Reparaturarbeiten sowie der Prüfung von Schächten soll eine Hilfsfahranlage in Form einer mobilen Schachtwinde (MSW) beschafft werden. Der Auftragnehmer übernimmt im Zuge der Auftragsabwicklung die Planung, Fertigung und Auslieferung einer neuen MSW. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer die Erstellung genehmigungsrelevanter Unterlagen sowie deren Freigabe im Rahmen einer Vorprüfung durch einen bergrechtlich anerkannten Sachverständigen. Ein Probebetrieb sowie eine umfangreiche Dokumentation nach Vorgaben des Auftraggebers ist ebenfalls teil der zu erbringenden Leistung. Alle Vorgänge werden seitens der Qualitätssicherung des Auftraggebers begleitet. -------- Die MSW ist zwingend so auszuführen, dass ein Transport zum jeweiligen Einsatzort uneingeschränkt auf eigener Achse und ohne Sondergenehmigung(en), sowie ohne Zug- und Begleitfahrzeuge über den öffentlichen Straßenverkehr im Rahmen der Straßenverkehrsordnung (StVO) erfolgen kann.