Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu Steganlagen entlang der Saale durch den Landkreis Saalekreis
Landkreis Saalekreis, MerseburgFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 697 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- nicht angegeben
- Veröffentlicht
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
Die Machbarkeitsstudie soll optimale Standorte für Steganlagen entlang der Saale aufzeigen, sowie weitere Standortfaktoren vor Ort untersuchen und eine belastbare Kostenschätzung, beispielsweise auch unter Berücksichtigung der sich darstellenden Förderkulisse, aufzeigen. Zu Beginn sollte mittels einer Ist-Analyse die Ausgangssituation anhand der Bestandslage und touristischer Bedarfe näher definiert werden. Die Erstellung eines SWOT- Profils mit einer Ableitung von möglichen Entwicklungspotenzialen sind Bestandteil der Analyse. Die folgenden einzelnen Ingenieurleistungen sind im Rahmen der zu erstellenden Machbarkeitsstudie zu erbringen. Ziel der anzugehenden Machbarkeitsstudie ist es, potentielle, im Rahmen von zwei Befahrungen der Saale im Mai und Juli 2023, eruierte Standorte für Steganlagen im Saalekreis, je eine in Wettin-Löbejün, Schkopau, Merseburg und Leuna, ggf. auch Bad Dürrenberg, genauer zu untersuchen, gesetzliche Rahmenbedingungen und mithin notwendige Genehmigungsschritte abzustecken und baufachliche Optionen künftiger Steganlagen aufzuzeigen. Nach der Bedarfsanalyse und Definition der erforderlichen technischen Anlagen sind an den ausgewählten Standorten (bis zu 8 Stück) unter Berücksichtigung folgender Parameter die genauen Anlagenstandorte zu identifizieren: Örtlichen Situation Naturräumliche Situation Schutzgebiete Städtebauliche Randbedingungen (Bebauungspläne etc.) Wasserwirtschaftliche Randbedingungen (Abflussverhältnisse, Bundeswasserstraße etc.) Grundstücksverfügbarkeit für Anlagenstandorte, Zuwegungen und Leitungszuführung. Die oben beschriebenen Parameter sind zum Teil mit den betroffenen Städten und Kommunen gemeinsam zu erarbeiten (z.B. Grundstücksverfügbarkeit). Der Projektzeitraum beginnt mit der Auftragserteilung und endet nach derzeitigem Stand zum 30.09.2025.