Erstellung eines Bebauungsplans inkl. der erforderlichen Gutachten für das Feuerwehrgerätehaus Winterberg
Stadt Schwelm, SchwelmFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 1146 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- Stadt Schwelm Der Bürgermeister Hauptstraße 14 58332 Schwelm
- Veröffentlicht
- CPV
- 71410000 Stadtplanung
Beschreibung
Erstellung eines Bebauungsplans inkl. der erforderlichen Gutachten für das Feuerwehrgerätehaus "Winterberg" I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Mindestumsatz Nachweis eines jährlichen Umsatzes in Höhe von 100.000 ? in den letzten drei Jahren. b) Betriebshaftpflichtversicherung Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung. 2. fachliche Eignung(Referenz): Nachweis von 3 Referenzen für Erstellung eines Bebauungsplans vergleichbaren Umfangs aus den letzten drei Jahren. II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Ausführungszeitraum : 15.09.2023 bis zum 15.10.2024 Erstellung eines Bebauungsplans inkl. der erforderlichen Gutachten für das Feuerwehrgerätehaus Winterberg