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Ertüchtigung einer Giebelwand an der Turnhalle der katholischen Grundschule St. Marien, Jahnstraße 22 58332 Schwelm

Stadt Schwelm, SchwelmFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 684 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Ort der Leistung
Katholische GS St. Marien, Jahnstraße 22 58332 Schwelm
Veröffentlicht
Branche
Bau
CPV
45262000 Spezialbauarbeiten, außer Dachbauten

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Ertüchtigung einer Giebelwand an der Turnhalle der katholischen Grundschule St. Marien, Jahnstraße 22 58332 Schwelm Eine Giebelwand an der Turnhalle der katholischen Grundschule St. Marien weist Risse auf. Diese wurden genauer untersucht. Für die Rissbildung liegen mehrere Ursachen vor. Um das Gebäude zu sichern und zu erhalten, soll das Streifenfundament mit einem Betonbalken und Mikropfählen gesichert werden. Die Maßnahme ist notwendig, damit die Standsicherheit des Gebäudes erhalten bleibt. (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis) I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit: - 3 Referenzen zu vergleichbaren Projekten aus den letzten 5 Jahren mit Angabe der Leistung , Auftraggeber, Auftragsvolumen und Leistungszeitraum - zwingende Ortsbesichtigung ,diese ist schriftlich mit Namen des Durchführenden, Datum und Uhrzeit zu dokumentieren 3. rechtliche Eignung: - Handwerksrechtliche Zulassung II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Ausführungszeitraum : 13.01.2025 - 28.02.2025(voraussichtlich) !!! Für die Angebotsabgabe beachten Sie bitte die beiliegende Checkliste, damit Sie keine Unterlagen und Nachweise vergessen!! Gebäudesicherung

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