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„Evaluation des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften – Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwert“

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Bergisch Gladbachvergeben

Frist (abgelaufen)
vor 321 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
274.789 €
Verfahren
Offenes Verfahren, Dienstleistung
Veröffentlicht
CPV
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung

Beschreibung

Durch das am 22.08.2024 in Kraft getretene sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum im Straßenverkehr eingeführt. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es zu ermitteln, ob und wie sich die Gesetzesänderung auf das Unfallgeschehen im Straßenverkehr, hier vor allem auf die Cannabis-bedingten Verkehrsunfälle allgemein und speziell bei Fahranfängern und jungen Fahrern und auf die Häufigkeit von Cannabisfahrten (DUIC und DUICA) ausgewirkt hat. Ferner, soweit vorhanden, sollen mögliche Änderungen in der polizeilichen Überwachungspraxis beleuchtet werden. Aus den Ergebnissen sollen mögliche Verkehrssicherheitsrisiken aufgrund der Gesetzesänderung identifiziert werden und geprüft werden, ob die Akzeptanz der Bevölkerung den Ergebnissen entspricht.

Zuschlag

Den Zuschlag erhielt Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (IfeS) aus Nürnberg am 19.12.2025.

  1. Gesamt
    Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (IfeS), Nürnberg
    19.12.2025