FE 01.0208/2022/ARB "Verwendungsmöglichkeit von Mautdaten zur Ermittlung von Reisezei-ten im Güterverkehr "
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Referat Z2, Bergisch GladbachFrist abgelaufen
- Frist (abgelaufen)
- vor 468 Tagen abgelaufen
- Geschätzter Wert
- nicht angegeben
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Ort der Leistung
- nicht angegeben
- Veröffentlicht
- CPV
- 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.
Beschreibung
FE 01.0208/2022/ARB „Verwendungsmöglichkeit von Mautdaten zur Ermittlung von Reisezeiten im Güterverkehr“ Problem/Ausgangslage: Sind die Verkehrsströme innerhalb eines Netzes gestört, führt dies zu einer Einschränkung der Leichtigkeit des Verkehrs. Ursache für solche Störungen sind u. a. Engpassstellen, an denen die Kapazität lokal geringer ist als erforderlich. Die Aufrechterhaltung der Leichtigkeit des Verkehrs spielt zukünftig auch unter Berücksichtigung der Aspekte der Nachhaltigkeit eine immer größere Rolle, da verkehrliche Störungen auch Umwelt und Volkswirtschaft belasten. Mautdaten bieten potenziell weitreichende Möglichkeiten zur Untersuchung der verkehrlichen Wirkung von Engpassstellen im BAB-Netz und sollen daher auf deren Eignung untersucht werden. Ziel und Nutzen: Die BASt verfolgt daher das Ziel, die Verwendungsmöglichkeiten von Mautdaten auszuweiten und zur Ermittlung von Reisezeiten des Güterverkehrs auf BAB zu nutzen. Eine entsprechende Eignung ist nachzuweisen In diesem Projekt sind Auswerteprozeduren der auf Basis eines Lastenheftes aggregierten und vom BALM bereitgestellten Mautdaten zu entwickeln. Hierbei ist die Fragestellung zu untersuchen, wie die bereitgestellten Mautdaten zu einem KPI verarbeitet werden können, welcher auf Basis ermittelter Reisezeiten/Fahrzeitverluste bzw. durchschnittlicher Fahrgeschwindigkeiten Aussagen zur Leichtigkeit bzw. Störanfälligkeit des Verkehrs zulässt. Im Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie ist ein Konzept für einen KPI zu entwickeln und auf seine Praxistauglichkeit zu untersuchen. Der KPI muss sich eignen, Störungen im Verkehrsablauf auf BAB identifizieren und somit Aussagen zur Gewährleistung der Leichtigkeit des Verkehrs bestimmen zu können. Er ermöglicht dadurch dedizierte Angaben zur Verkehrsablaufqualität und fördert aktiv die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes. Die Praxistauglichkeit ist anhand einer prototypischen IT-Anwendung darzulegen. Sämtliche Anforderungen zur Umsetzung des Konzepts in der Praxis sind in einem finalen Lastenheft festzuhalten.