Tender Republic Ausschreibungen

FKZ 3722 34 304 0 - Entwicklung eines bundeseinheitlichen Softwaretools zur Erfassung und Verwaltung der Verwendung von Ersatzbaustoffen“

Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Dessau-Roßlauvergeben

Frist (abgelaufen)
vor 1095 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
CPV
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung

Beschreibung

ReFoPlan: „Entwicklung eines bundeseinheitlichen Softwaretools zur Erfassung und Verwaltung der Verwendung von Ersatzbaustoffen“ Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) regelt Anforderungen an die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen und deren Einbau in technische Bauwerke. Nach § 22 ErsatzbaustoffV ist der Einbau der ErsatzbaustoffV-relevanten mineralischen Ersatzbaustoffe oder ihrer Gemische in einer Voranzeige und Abschlussanzeige anzeigepflichtig (§ 22 ErsatzbaustoffV, Anlage 8). Die Verwendungen anzeigepflichtiger mineralischer Ersatzbaustoffe sollen elektronisch über ein Kataster, d.h. ein einheitliches Anzeigenportal in geodatenbasierte, bzw. mit Geodaten verknüpfte Datenbanken gemäß § 23 ErsatzbaustoffV eingespeist und dort dokumentiert werden. Das Betreiben des Anzeigeportals, Einspeisung und Dokumentation der Daten sowie die Verwaltung der entsprechenden Datenbanken erfolgt dabei dezentral in den jeweiligen Bundesländern durch die zuständigen Behörden. Das übergeordnete Ziel des Katasters ist die Bereitstellung aller technisch und umweltbezogen relevanten Daten im Falle eines Rückbaus des technischen Bauwerks, um eine schadlose und ordnungsgemäße Verwertung oder Entsorgung zu gewährleisten.

2 Lose

  1. Los
    FKZ 3722 34 304 0 - Entwicklung eines bundeseinheitlichen Softwaretools zur Erfassung und Verwaltung der Verwendung von Ersatzbaustoffen“

    Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) regelt Anforderungen an die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen und deren Einbau in technische Bauwerke. Nach § 22 ErsatzbaustoffV ist der Einbau der ErsatzbaustoffV-relevanten mineralischen Ersatzbaustoffe oder ihrer Gemische in einer Voranzeige und Abschlussanzeige anzeigepflichtig (§ 22 ErsatzbaustoffV, Anlage 8). Die Verwendungen …

  2. Los 1
    FKZ 3722 34 304 0 - Entwicklung eines bundeseinheitlichen Softwaretools zur Erfassung und Verwaltung der Verwendung von Ersatzbaustoffen“

    Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) regelt Anforderungen an die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen und deren Einbau in technische Bauwerke. Nach § 22 ErsatzbaustoffV ist der Einbau der ErsatzbaustoffV-relevanten mineralischen Ersatzbaustoffe oder ihrer Gemische in einer Voranzeige und Abschlussanzeige anzeigepflichtig (§ 22 ErsatzbaustoffV, Anlage 8). Die Verwendungen …

Zuschlag

Das Verfahren ist laut Bekanntmachung vergeben; der Gewinner wurde nicht veröffentlicht.