FKZ 3722 37 306 0 - Die neue Ökodesign-Verordnung: Anforderungen an das Ökodesign von Textilien und die mögliche Überführung in ein Ökodesign-Label
Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Dessau-RoßlauFrist abgelaufen
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Beschreibung
ReFoPlan: „Die neue Ökodesign-Verordnung: Anforderungen an das Ökodesign von Textilien und die mögliche Überführung in ein Ökodesign-Label“ Am 30. März 2022 wurde von der Europäischen Kommission die neue „EU Verordnung zum Ökodesign für nachhaltige Produkte“ (Regulation of the European Parliament and of the Council establishing a framework for setting ecodesign requirements for sustainable products and repealing Directive 2009/125/EC - ESPR) sowie die EU Textilstrategie (EU strategy for sustainable and circular textiles) veröffentlicht. Beide Dokumente verfolgen das Ziel, dass die Produktgruppe Textilien nachhaltiger wird. Der Vorschlag für eine neue Ökodesign-VO hebt Textilien als eine relevante Produktgruppe hervor, für die nach Möglichkeit ähnlich dem Energielabel für energieverbrauchsrelevante Produkte ein Label entwickelt werden soll. Weitere konkrete textilrelevante Fragestellungen, die in den kommenden Jahren adressiert werden sollen, greift die EU Textilstrategie auf. Das Forschungsvorhaben adressiert ausschließlich die Produktgruppe der Textilien und verfolgt folgende Ziele. Erstens sollen verschiedene verpflichtende und optionale Ökodesignanforderungen für Textilien erarbeitet werden, welche nach Möglichkeit in ein Kennzeichnungslabel für Textilien überführt werden. Zweitens sollen die europäischen Prozesse zur neuen Ökodesign-VO umfassend begleitet werden, d.h. Vorstudien und Durchführungsmaßnahmen sind zu kommentieren und geeignete Stellungnahmen vorzubereiten. Drittens sind die Arbeiten rund um die Product Environmental Footprint Category Rules (PEFCRs) für Bekleidung zu begleiten, d.h. zu kommentieren und entsprechende Empfehlungen abzuleiten.