FKZ 3725 31 302 0 - Berichterstattung zur Wiederverwendung von Produkten für Berichtsjahr 2024 zum 30.06.2026 nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/19
Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Dessau-RoßlauFrist abgelaufen
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- nicht angegeben
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Beschreibung
Refoplan 2025: „Berichterstattung zur Wiederverwendung von Produkten für Berichtsjahr 2024 zum 30.06.2026 nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/19“ Die Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle) legt in Artikel 9 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 7 fest, dass die Mitgliedstaaten verpflichtend die Umsetzung ihrer Maßnahmen zur Förderung der Wiederverwendung überwachen und bewerten sollen. Der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/19 legt dabei eine methodische Grundlage für die Messung des Umfangs der Wiederverwendung von Produkten fest, einschließlich klarer Indikatoren und Anforderungen, die für die Berichterstattung an die Europäische Kommission notwendig sind. Es sind die qualitativen Maßnahmen der öffentlichen Hand, die quantitativen Daten durch eine repräsentative Umfrage der Privathaushalte zur Wiederverwendung von Produkten sowie die Anzahl der Wiederverwendungseinrichtungen für das Berichtsjahr 2024 zu ermitteln, um der Berichterstattung zum 30.06.2026 an die Europäische Kommission fristgerecht nachkommen zu können. Der Qualitätskontrollbericht ist zu erstellen und Handlungsempfehlungen für die Verbesserung der Methodik zum Monitoring zu erarbeiten.