FKZ 37K2 34 114 0 - Sicherstellung gleicher Standards im Bereich der Emissionsermittlung im etablierten EU-ETS und Seeverkehr im Rahmen der Integration des Seeverkehrs in das EU-ETS
Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Dessau-RoßlauFrist abgelaufen
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Beschreibung
Klifoplan: „Sicherstellung gleicher Standards im Bereich der Emissionsermittlung im etablierten EU-ETS und Seeverkehr im Rahmen der Integration des Seeverkehrs in das EU-ETS“ Nach der novellierten EH-Richtlinie umfasst das EU-ETS ab dem 01.01.2024 auch den Sektor Seeverkehr. Die ETS-Verpflichtungen, namentlich in Bezug auf Überwachung, Berichterstattung (inkl. aggregierte Emissionsdaten auf Ebene des Schifffahrtsunternehmens), Verifizierung und Akkreditierung werden in der EH-RL und der Verordnung (EU) 2015/757 (EU-MRV-Seeverkehrsverordnung )sowie in nachgeordneten Rechtsakten der Europäischen Kommission geregelt. Da der Seeverkehr Teil des EU-ETS wird, müssen die Treibhausgasemissionen unbedingt mit der gleichen Qualität und Genauigkeit ermittelt werden wie im bisherigen Geltungsbereich des EU-ETS, wobei die besonderen Umstände des Sektors zu berücksichtigen sind, um die Integrität und Robustheit des Systems nicht zu gefährden, da die Integrität des gesamten EU-ETS davon abhängt. Zu diesem Zweck müssen die sektorunabhängigen Grundsätze und Bestimmungen für Überwachung, Berichterstattung, Verifizierung und Akkreditierung für alle Sektoren gleichermaßen gelten. Das Vorhaben soll die Implementierung des Seeverkehrs in das EU-ETS vor diesem Hintergrund kritisch beleuchten. Es soll dargelegt werden, inwiefern das Ziel, gleiche Standards in Bezug auf Überwachung, Berichterstattung Verifizierung und Akkreditierung (MRVA) für den Sektor Seeverkehr zu etablieren, durch die neuen Regelungen erreicht wird. Dabei soll zunächst eine Bestandsaufnahme erfolgen, indem die sektorunabhängigen Grundsätze und Bestimmungen für Überwachung, Berichterstattung, Verifizierung und Akkreditierung im bestehenden ETS-Bereich dargestellt und erläutert werden. Ausgehend davon soll geprüft werden, inwiefern die neuen Regelungen zum Seeverkehr diesen Grundsätzen genügen, wobei die besonderen Umstände des Sektors Seeverkehr darzustellen und zu berücksichtigen sind. Falls aufbauend auf den Untersuchungsergebnissen gefolgert wird, dass die derzeit bestehenden MRVA-Regeln für den Seeverkehr nicht die vorgesehenen Standards einhalten, sollen zusätzlich Empfehlungen entwickelt werden, wie zukünftig die neuen Regeln sach- und zielgerichtet angepasst werden könnten.