Tender Republic Ausschreibungen

Flachdachsanierung 3. BA an der Grundschule 1092 qm (insb. Abbruch der alten Dachhaut, neue Abdichtung mit Dämmung)

Stadt Schwelm, SchwelmFrist abgelaufen

Frist (abgelaufen)
vor 551 Tagen abgelaufen
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Ort der Leistung
Ländchenweg 8, 58332 Schwelm · Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht
Branchen
Dachdecker, Bau
CPV
45261210 Dachdeckarbeiten

Die Vergabeunterlagen liegen auf der Plattform des Auftraggebers.

Beschreibung

Das vorhandene Flachdach ist undicht. Die Undichtigkeiten betreffen sowohl die Dachhaut als auch die Lichtkuppeln. Durch die Undichtigkeiten dringt Wasser in die Baukonstruktion ein und beschädigt diese dauerhaft. Das Bauwerk wird dadurch in Mitleidenschaft gezogen. Das eindringende Wasser beschädigt die Platten der Rasterdecke, welche von der Decke fallen, sobald diese entsprechend aufgeweicht sind. Durch die Undichtigkeiten sind die Nutzer gefährdet. Im Zuge der Dachsanierung sollen die Lichtkuppeln, als Schwachstelle auf dem Flachdach, zurückgebaut werden. Die vorhandene Dachhaut wird abgebrochen und es wird eine neue Abdichtung mit Dämmung aufgebaut. I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) Referenz: Sanierung eines Flachdaches von mindest. 1000 qm 3. rechtliche Eignung Keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) 5) VHB_Bund_222_Preisermittlung_bei_Kalkulation_ueber_die_Endsumme 6) Urkalkulation III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Ausführungszeitraum : 14.07.2025 - 30.09.2025 (voraussichtlich) !!! Für die Angebotsabgabe beachten Sie bitte die beiliegende Checkliste, damit Sie keine Unterlagen und Nachweise vergessen!!! Dachsanierung, Abdichten, Flachdach, Dämmung, Abbruch

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