Tender Republic Ausschreibungen

Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung zur Implementierung von Carbonfasern in 3D-Druck-, Near-Net-Shape- und Preforming-Anwendungen

Technische Universität Chemnitz, Chemnitz

Frist (abgelaufen)
keine Frist angegeben
Geschätzter Wert
nicht angegeben
Ort der Leistung
Chemnitz · Sachsen
Veröffentlicht
Branche
Textil
CPV
19520000 Kunststoffprodukte71333000 Dienstleistungen im Maschinenbau · 71350000 Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen · 73100000 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung

Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Technische Universität Chemnitz; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Straße der Nationen 62; Ort: Chemnitz; NUTS-Code: DED41; Postleitzahl: 09111; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): Abteilung 3.5 - Beschaffung; Telefon: nicht angegeben; E-Mail: ausschreibung@verwaltung.tu-chemnitz.de; Fax: nicht angegeben; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: https://www.tu-chemnitz.de/; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben I.2) Gemeinsame Beschaffung: nicht angegeben I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5) Haupttätigkeiten: Bildung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung zur Implementierung von Carbonfasern in 3D-Druck-, Near-Net-Shape- und Preforming-Anwendungen; Referenznummer der Bekanntmachung: 3.5-012/23 II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 73100000; CPV-Code Zusatzteil: II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Leichtbau gehört zu den Game-Changer-Technologien, die eine Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit ebenso in den Fokus nehmen wie eine Sicherung des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit. Hierbei spielen Carbonfasern als Verstärkungsmaterial für thermoplastische Kunststoffe eine herausragende Rolle, da sie eine einzigartige Kombination aus geringem Gewicht, extrem hoher Steifigkeit und Festigkeit in Verbindung mit thermischer, UV- und Korrosionsbeständigkeit bieten. Bereits heute lassen sich daher carbonfaserverstärkte Kunststoff (CFK)-Bauteile herstellen, die gegenüber vergleichbaren Aluminiumbauteilen 30 % und gegenüber Stahlbauteilen sogar mehr als 50 % Gewichtsreduktion zulassen. Der massenhafte Einsatz dieser Fasern in Märkten wie Automotive, Windkraft, Bauwesen und Infrastruktur wird allerdings heute noch durch den hohen Preis der Fasern, der petrochemischer Basis und kostspielige Fertigungsverfahren verhindert. Die neu zu etablierende Carbon LabFactory, als Forschungs-Campus und Außenstelle der TU Chemnitz in Boxberg/Oberlausitz, hat sich aus diesen Gründen, abgeleitet aus den generationsübergreifenden und globalen Herausforderungen, zum Ziel gesetzt, „grüne“ Carbonfasern zu erforschen. Darüber hinaus bildet die Carbon LabFactory zukünftig die vollständige Wertschöpfungskette, über die textilen Verfahren bis hin zu den kunststoffverarbeitenden Prozessen, ab. Zur Eruierung von Anwendungsmöglichkeiten konventioneller und insbesondere der neuartigen „grünen“ Carbonfasern in zukunftsorientierten Technologien schriebt die TU Chemnitz Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu thermoplastischen carbonfaserverstärkten Themenstellen aus, welche die eigenen Forschungsanstrengungen komplementär ergänzen. Dazu gehören neben dem granulatverarbeitenden 3D-Druck ebenso Technologien zur kraftflussgerechten und endkonturnahen Herstellung von Faser-Kunststoff-Verbundbauteilen aus Carbonfasern und technischen Polymerwerkstoffen. Im Vordergrund der zu untersuchenden Verfahren und Prozesse stehen deren Serientauglichkeit, die Transformationspotentiale in die Wirtschaft, die Skalierungseffekte und die Wirtschaftlichkeit. Die additive Herstellung von komplexen faserverstärkten Kunststoffbauteilen ist vor allem bei größeren Stückzahlen sowie Großstrukturen sehr aufwändig und teuer. Die geringen Bauraten etablierter 3D-Druckverfahren führen zu langen Prozesszeiten und sind in Verbindung mit den hohen Materialpreisen unrentabel für Großserien und Großbauteile. Die granulatverarbeitende 3D-Drucktechnologien auf Basis einer Extruderschnecke gestattet deutlich höhere Druckleistung von mehreren kg/h und verwendet ein kostengünstiges Kunststoffgranulat als Ausgangswerkstoff. Diese Art der 3D-Druck-Technologie erlaubt eine wirtschaftliche Herstellung von großformatigen Kunststoffbauteilen und Kleinserien und bietet zudem enormes Entwicklungspotential auch für die Fertigung funktionaler Werkzeuge und Vorrichtungen, wodurch es Hauptbestandteil der Forschungs- und Entwicklungsleistungen ist. Neben dem 3D-Druck spielen auch endkonturnahe und kraftflussgerechte Technologien eine wesentliche Rolle, wobei großes Potential in der Fusion der einzelnen Technologien gesehen wird. Aus diesem Grunde sind entsprechende technologische Ansätze für thermoplastische Near Net Shape (NNS)-Halbzeuge, deren Preforming-Fähigkeit und deren Kombinationspotential mit dem 3D-Druck entwicklungsseitig zu untersuchen und hinsichtlich ihrer Ökonomie, Ökologie und gesellschaftlichen Mehrwert zu bewerten. Darüber hinaus besteht ein weiterer F&E-Ansatz in der Einbindung von endlosfaserverstärkten Kunststoffen (sog. Rods) in den 3D-Druck, insbesondere im Hinblick auf Carbonfasern. Hierfür sind Konzepte zu erarbeiten, prototypisch umzusetzen und derart zueinander in Verbindung zu bringen, dass sich beide Technologien, im Hinblick auf die Bauteilfertigung, komplementär ergänzen. II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1,00 EUR. II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Los-Nr.: entfällt II.2.2) CPV-Code Hauptteil: 19520000; CPV-Code Zusatzteil: ; CPV-Code Hauptteil: 71333000; CPV-Code Zusatzteil: ; CPV-Code Hauptteil: 71350000; CPV-Code Zusatzteil: II.2.3) NUTS-Codes: DED41; Hauptort der Ausführung: Postleitzahl: 09126; Ort: Chemnitz; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Leichtbau gehört zu den Game-Changer-Technologien, die eine Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit ebenso in den Fokus nehmen wie eine Sicherung des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit. Hierbei spielen Carbonfasern als Verstärkungsmaterial für thermoplastische Kunststoffe eine herausragende Rolle, da sie eine einzigartige Kombination aus geringem Gewicht, extrem hoher Steifigkeit und Festigkeit in Verbindung mit thermischer, UV- und Korrosionsbeständigkeit bieten. Bereits heute lassen sich daher carbonfaserverstärkte Kunststoff (CFK)-Bauteile herstellen, die gegenüber vergleichbaren Aluminiumbauteilen 30 % und gegenüber Stahlbauteilen sogar mehr als 50 % Gewichtsreduktion zulassen. Der massenhafte Einsatz dieser Fasern in Märkten wie Automotive, Windkraft, Bauwesen und Infrastruktur wird allerdings heute noch durch den hohen Preis der Fasern, der petrochemischer Basis und kostspielige Fertigungsverfahren verhindert. Die neu zu etablierende Carbon LabFactory, als Forschungs-Campus und Außenstelle der TU Chemnitz in Boxberg/Oberlausitz, hat sich aus diesen Gründen, abgeleitet aus den generationsübergreifenden und globalen Herausforderungen, zum Ziel gesetzt, „grüne“ Carbonfasern zu erforschen. Darüber hinaus bildet die Carbon LabFactory zukünftig die vollständige Wertschöpfungskette, über die textilen Verfahren bis hin zu den kunststoffverarbeitenden Prozessen, ab. Zur Eruierung von Anwendungsmöglichkeiten konventioneller und insbesondere der neuartigen „grünen“ Carbonfasern in zukunftsorientierten Technologien schriebt die TU Chemnitz Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu thermoplastischen carbonfaserverstärkten Themenstellen aus, welche die eigenen Forschungsanstrengungen komplementär ergänzen. Dazu gehören neben dem granulatverarbeitenden 3D-Druck ebenso Technologien zur kraftflussgerechten und endkonturnahen Herstellung von Faser-Kunststoff-Verbundbauteilen aus Carbonfasern und technischen Polymerwerkstoffen. Im Vordergrund der zu untersuchenden Verfahren und Prozesse stehen deren Serientauglichkeit, die Transformationspotentiale in die Wirtschaft, die Skalierungseffekte und die Wirtschaftlichkeit. Die additive Herstellung von komplexen faserverstärkten Kunststoffbauteilen ist vor allem bei größeren Stückzahlen sowie Großstrukturen sehr aufwändig und teuer. Die geringen Bauraten etablierter 3D-Druckverfahren führen zu langen Prozesszeiten und sind in Verbindung mit den hohen Materialpreisen unrentabel für Großserien und Großbauteile. Die granulatverarbeitende 3D-Drucktechnologien auf Basis einer Extruderschnecke gestattet deutlich höhere Druckleistung von mehreren kg/h und verwendet ein kostengünstiges Kunststoffgranulat als Ausgangswerkstoff. Diese Art der 3D-Druck-Technologie erlaubt eine wirtschaftliche Herstellung von großformatigen Kunststoffbauteilen und Kleinserien und bietet zudem enormes Entwicklungspotential auch für die Fertigung funktionaler Werkzeuge und Vorrichtungen, wodurch es Hauptbestandteil der Forschungs- und Entwicklungsleistungen ist. Neben dem 3D-Druck spielen auch endkonturnahe und kraftflussgerechte Technologien eine wesentliche Rolle, wobei großes Potential in der Fusion der einzelnen Technologien gesehen wird. Aus diesem Grunde sind entsprechende technologische Ansätze für thermoplastische Near Net Shape (NNS)-Halbzeuge, deren Preforming-Fähigkeit und deren Kombinationspotential mit dem 3D-Druck entwicklungsseitig zu untersuchen und hinsichtlich ihrer Ökonomie, Ökologie und gesellschaftlichen Mehrwert zu bewerten. Darüber hinaus besteht ein weiterer F&E-Ansatz in der Einbindung von endlosfaserverstärkten Kunststoffen (sog. Rods) in den 3D-Druck, insbesondere im Hinblick auf Carbonfasern. Hierfür sind Konzepte zu erarbeiten, prototypisch umzusetzen und derart zueinander in Verbindung zu bringen, dass sich beide Technologien, im Hinblick auf die Bauteilfertigung, komplementär ergänzen. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Qualitätskriterium - Name: Technische Faktoren gem. Anlage C1 – Bewertungsmatrix / Gewichtung: 30; Preis - Gewichtung: 70 II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: Abschnitt IV Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: nicht angegeben. IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: nicht angegeben; IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt: 2023/S 084-252255 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems: nicht angegeben IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation: nicht angegeben Abschnitt V Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 01324-230092 Los-Nr.: entfällt Bezeichnung des Auftrags: Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung zur Implementierung von Carbonfasern in 3D-Druck-, Near-Net-Shape- und Preforming-Anwendungen V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses: 2023-06-14 V.2.2) Angaben zu den Angeboten: Anzahl der eingegangenen Angebote: 1; Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: nicht angegeben; Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: nicht angegeben; Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: nicht angegeben; Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde: Offizielle Bezeichnung: 1A Technologies UG; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: nicht angegeben; Ort: Hartmannsdorf; NUTS-Code: DED43; Postleitzahl: nicht angegeben; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): nicht angegeben; Telefon: nicht angegeben; E-Mail: info@1a-technologies.com; Fax: nicht angegeben; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: nicht angegeben; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben; Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.): Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR. V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen: entfällt Abschnitt VI Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben: entfällt VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion; Postanschrift: Braustraße 2; Ort: Leipzig; Postleitzahl: 04107; Land: Deutschland; E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de; Telefon: nicht angegeben; Internet-Adresse: nicht angegeben; Fax: nicht angegeben VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 05.07.2023 Karton/ Pappe/ Verpackung/ technische Papiere,Ausführungsplanung (Technische Ausrüstung),Beratung/ Gutachten/ Studie (Bau),Beratung/ Gutachten/ Studie (Technik),Forschung/ Entwicklung,Chemieprodukte

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